Gesetzliche Wartefrist einer Frau i...

Das Ägyptische Fatwa-Amt

Gesetzliche Wartefrist einer Frau in der Menopause

Ihre Frage

Ich schied mich von meiner muslimischen Frau, die die britische Staatsangehörigkeit besitzt, widerruflich am 18. Februar 2006 und bis jetzt ließ ich sie nicht zu mir zurückkehren. Sie ist schon im fortgeschrittenen Alter und hat keine monatliche Regel mehr.

Wie lautet nun die Rechtsnorm dafür?

Antwort

    Wenn es sich so verhält, wie in der Frage geschildert, ist die erwähnte Frau vom Fragesteller widerruflich geschieden. Es handelt sich hierbei um die sogenannte "kleine" widerrufliche Scheidung, bei der der Mann die geschiedene Frau nur mit einem neuen Vertrag und mit deren Erlaubnis und Zustimmung erneut heiraten darf. Denn die gesetzliche Wartefrist einer Frau in der Menopause beträgt drei Monate, die ja schon verstrichen sind.

Und Allah der Hocherhabene weiß es am besten!

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