Sterilisation
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Die definitive Empfängnisverhütung durch die Neutralisierung einiger dafür bestimmten Körperorgane ist absolut verboten, denn dies stellt Beeinträchtigung von Organen dar, die Allah ihren Besitzern als anvertrautes Gut gab und über die diese keine Verfügungsgewalt haben. Außerdem gilt dies als eine Beeinträchtigung einer der fünf von der Scharia beachteten Notwendigkeiten als da sind Bewahrung der Religion, des Lebens, des Verstands, der Nachkommenschaft und des Vermögens.
Das, worauf sich diese Fatwa stützt, ist das Verbot der definitiven Empfängnisverhütung – das heißt der Sterilisation oder einer anderen definitiven Empfängnisverhütungsmethode –, es sei denn, es besteht ein dringender Notfall, der dieses Verbot relativiert, nämlich bei bestehender Lebensgefahr für die Frau oder bei Gefährdung eines deren Organe oder bei Anstecken des Babys mit einer Krankheit. Dies gehört zu den dringenden Notfällen, die Verbotenes relativieren.
Und Allah der Hocherhabene weiß es am besten!