Befreiung eines Schuldners von Schu...

Das Ägyptische Fatwa-Amt

Befreiung eines Schuldners von Schulden und deren Einbeziehen in die Errechnung der Zakat

Ihre Frage

Ist es möglich, nicht getilgte Schulden einiger unserer muslimischen Brüder von der Zakat abzuziehen, was bedeutet, dass sie zwar bei den Zahlungen der Zakat verbucht, diese Schuldner aber davon nicht unterrichtet werden und ihnen lediglich mitgeteilt wird, dass man ihre Schulden erlassen hat?

Antwort

    Der Abzug nicht getilgter Schulden und deren Verbuchen bei der Zakat und die Benachrichtigung der Schuldner vom Erlassen der Schulden, ohne diese zu informieren, dass diese zur Zakat gehören, ist gemäß einer Meinung bei den Schafi´iten und der Meinung des malikitischen Imam Aschhab, Dscha´far As-Sadiq, Al-Hasan Al-Basri und Ata` zulässig, weil nämlich diese Schuldner zu den acht Empfangsberechtigten der Zakat gehören.

    Als Bekräftigung für diese Meinung gilt, dass Allah der Erhabene die Befreiung desjenigen, der sich in finanziellen Schwierigkeiten befindet, von dessen obligatorischen Schulden als Sadaqa bezeichnet. ER sagt:

    Und wenn einer in Schwierigkeit ist, dann Aufschub bis zur Erleichterung, und dass ihr Almosen gebt, ist besser für euch, wenn ihr es nur wisset.

(Sure 2, Vers 280)

    Dies gilt als Abgabe für einen sich in finanzieller Schwierigkeit befindenden Schuldner, auch wenn darin weder Empfang noch Übereignung an ihn besteht, und zwar auf Grundlage dessen, dass Angelegenheiten deren Absichten entsprechen und dass ein Schuldenerlass als nachträgliche Besitzübertragung gilt. Würde man nämlich seine Zakat an ihn zahlen und diese dann von ihm als Tilgung der Schuld wieder abnehmen, wäre dies zulässig. Das Gleiche gilt, wenn man die Schuld löscht und von der Zakat abzieht. Dies ist so, weil in beiden Fällen das Ziel erreicht wird, dem Schuldner nämlich die Bürde der durch die Schulden verursachten Sorgen zu nehmen.

    Wir sehen also keinen Einwand gegen das Übernehmen dieser Meinung, da diese ja Nachsicht gegenüber der Person, die die Schulden nicht tilgen kann, und Erleichterung für den Verschuldeten durch das Abnehmen der durch die Schulden verursachten Sorgenlast von dessen Schultern enthält.

    Des Weiteren gibt es nichts dagegen einzuwenden, dass man die Verschuldeten nicht informiert, dass dieser Schuldenerlass von der Zakat ist, und zwar, weil es Stärkung deren Gemütsruhe, Hebung deren Stimmung und Wahrung deren Ehre enthält. All dies sind nämlich hehre und edle Ideale, zu denen der Islam anhält und aufruft.

Und Allah der Hocherhabene weiß es am besten!

Dies teilen:

Zusammenhängende Fatwas