Rechtsnorm für Eheschließung mit ei...

Das Ägyptische Fatwa-Amt

Rechtsnorm für Eheschließung mit einem einzigen Zeugen

Ihre Frage

Die Frage geht um die Rechtsgültigkeit eines Ehevertrages nach Gewohnheitsrecht. Laut dieses Vertrages heiratete die Klägerin den Beklagten am 11. August 2007 unter Anwendung des Gewohnheitsrechts unter Anwesenheit nur eines einzigen Zeugen und ohne Wissen des Heiratsvormundes der Klägerin.

Antwort

    Es ist als Fatwa und Rechtsurteil vorgesehen, dass zu den Elementarpflichten eines Ehevertrags gehört, dass zwei Zeugen den Antrag und das Einverständnis hören. 

    Auf Grund dessen und in Beantwortung der Frage fehlt diesem in Rede stehenden Ehevertrag eine dessen Elementarpflichten. Deswegen handelt es sich um einen mangelbehafteten Vertrag, aus dem sich die Verpflichtung des Beklagten zur Brautgabe für die Klägerin ergibt, soweit dieser sich bereits mit ihr Geschlechtsverkehr erlaubt hat. Falls er ihr beigeschlafen und dies zur Geburt eines Kindes oder zur Schwangerschaft mit einer zu erwartenden problemlosen Entbindung geführt hat, wird die Abstammung dieses Kindes dem Beklagten zuerkannt, denn dies wird als angezweifelter Beischlaf betrachtet. Außerdem müssen sich die beiden unverzüglich trennen.

Und Allah der Hocherhabene weiß es am besten!

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