Sterilisation

Das Ägyptische Fatwa-Amt

Sterilisation

Ihre Frage

Wie lautet die Rechtsnorm für Sterilisation einer Frau, die auf Grund ärztlicher Anweisung nicht schwanger werden darf? Sie hat bereits viele Medikamente zur Empfängnisverhütung eingenommen, die aber ihre Gesundheit beeinflussten.

Antwort

    Die Sterilisation ist sowohl für einen Mann als auch für eine Frau von der Scharia her verboten, falls daraus für die Zukunft die Zeugungsunfähigkeit resultiert, wobei es unerheblich ist, dass die Sterilisation mittels Medikamenten oder Operation geschieht. Ausgenommen davon ist eine zu sterilisierende Person, die von einer Erb- oder Ansteckungskrankheit betroffen ist, denn dies lässt auch ihre Nachkommenschaft erkranken, so dass diese insofern keinen Nutzen bringt als sie eine Last für die Gesellschaft bildet, insbesondere nach dem fortgeschrittenen Erkenntnisstand und Konstatieren der Übertragung einiger Krankheiten durch Vererbung. Hat man sich dessen vergewissert, ist die Sterilisation zulässig. Sie ist eventuell ob des Abwendens von Schaden sogar eine Pflicht, denn in den Regeln der Scharia heißt es, dass das Bannen von Ursachen der Unmoral dem Herbeiführen des Wohlergehens vorgezogen wird, wenn also zum Beispiel die Schwangerschaft das Leben der Mutter bedroht. Entscheidungsträger für all dies sind vertrauenswürdige Fachärzte. 

    Was aber die nicht erforderliche definitive Aufhebung der Fähigkeit zum Zeugen betrifft, so ist dies unvereinbar mit dem Anspruch des Islam und dessen Zielen hinsichtlich der Erhaltung des Zeugens eines Menschen, das heißt hinsichtlich des Wahrens dessen Lebens und des Fortbestehens seiner Spezies, was zu den fünf Notwendigkeiten gehört, die der Islam zur Quelle seiner Rechtnormen betrachtet, nämlich Leben, Verstand, Religion, Vermögen und Ehre.

Und Allah der Hocherhabene weiß es am besten!

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