Rechtsnorm für zwei Gebetsrufe am F...

Das Ägyptische Fatwa-Amt

Rechtsnorm für zwei Gebetsrufe am Freitag

Ihre Frage

Gibt es am Freitag nur einen Gebetsruf, und zwar wenn der Freitags-Imam das Rednerpodest besteigt, oder sind es zwei Gebetsrufe, wobei der eine beim Gebetsruf zur Zeit des Mittagsgebets erfolgt und der andere, nachdem der Freitags-Imam das Rednerpodest bestiegen hat?

Antwort

    Der Gebetsruf bedeutet die Verkündung des Eintritts der Gebetszeit. Der erste Gebetsruf war am Freitag, nachdem der Freitags-Imam das Rednerpodest bestiegen hatte, und zwar gemäß einem von Al-Buchari, An-Nasa´i und Abu Dawud nach einer Aussage von As-Saaib Ibn Jazid (möge Allah an ihm Wohlgefallen finden!) überlieferten Hadith: "Der Gebetsruf am Freitag begann zur Zeit des Gesandten Allahs (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!), Abu Bakrs und Umars mit dem Sitzen des Freitags-Imams auf dem Rednerpodest. Als die Menschen zur Zeit Uthmans an Menge zunahmen, wurde der dritte Gebetsruf bei Zauraa [Gebiet in Medina] hinzugefügt. Der Prophet (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) hatte nur einen Gebetsrufer."

    Dieser Hadith beweist die Legitimität des ersten Gebetsrufs, der beim Eintritt der Zeit des Freitagsgebets respektive des Mittagsgebets stattfindet. Er gilt auch als ein Beweis für die Legitimität des zweiten Gebetsrufs vor dem Beginn der Ansprache des Freitags-Imams. 

    Als Uthman die Anweisung zum dritten Gebetsruf bei Zauraa gab, geschah dies in Anwesenheit einer Gruppe von Prophetengefährten (möge Allah an ihnen Wohlgefallen finden!), wobei dies niemand missbilligte. Dieses sein Vorgehen gilt als Konsensus durch stillschweigende Billigung von ihnen. Und der Konsensus durch stillschweigende Billigung ist ein definitiver Beweis, wie dies die Usul–Gelehrten, also die Gelehrten der Grundlagen der islamischen Rechtslehre, gesagt haben (möge Allah an all unseren Gelehrten Wohlgefallen finden!).

    Dementsprechend und in Beantwortung der Frage ist der erste Gebetsruf durch die authentischen Beweisführungen legitim. Der Gebetsruf am Freitag erfolgt dreimal. Der erste ist bei Eintritt der Gebetszeit und bevor der Freitags-Imam das Redepodest besteigt. Der zweite erfolgt nach dem Besteigen durch den Freitags-Imam und vor Beginn der Freitagsansprache und der dritte unmittelbar vor Beginn des Gebets.

Und Allah der Hocherhabene weiß es am besten!

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