Rituelle Gebetswaschung nach Verzeh...

Das Ägyptische Fatwa-Amt

Rituelle Gebetswaschung nach Verzehr von Kamelfleisch

Ihre Frage

Muss man nach dem Verzehr von Kamelfleisch die rituelle Gebetswaschung verrichten, wenn man bei Beginn dessen Verzehrs rituell rein war?

Antwort

    Die meisten Gelehrten vertreten die Auffassung, dass der Verzehr von Kamelfleisch den Zustand der rituellen Reinheit nicht aufhebt. An-Nawawi sagte: "Diejenigen, die diese Meinung vertreten, sind die vier ersten Kalifen, Ibn Mas´ud, Ubaij Ibn Ka´b, die meisten der den Prophetengefährten nachfolgenden Generationen, Malik, Abu Hanifa, Asch-Schafi´i und deren Gefährten. Als Argument bringen sie einen von Abu Dawud nach einer Aussage von Dschabir Ibn Abdullah (möge Allah an beiden Wohlgefallen finden!) überlieferten Hadith vor, in dem dieser sagte: "Zu den letzten Anweisungen des Gesandten Allahs (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) gehörte das Unterlassen der rituellen Gebetswaschung nach dem Verzehr eines gekochten Essens."

    Ahmad Ibn Hanbal, Ishaq Ibn Rahawaih, Jahja Ibn Jahja, Abu Bakr Ibnu-l-Mundhir und Ibn Chuzaima vertreten die Meinung, die auch von einigen Hadith-Gelehrten und Prophetengefährten überliefert wurde, dass der Verzehr von Kamelfleisch den Zustand der rituellen Reinheit aufhebt, und zwar in Anlehnung an einem von Muslim überlieferten Hadith, dass ein Mann den Gesandten Allahs (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) fragte: "«Soll ich die rituelle Gebetswaschung nach dem Verzehr von Kamelfleisch verrichten?» Der Prophet erwiderte: «Ja!» Da verrichtete der Mann die rituelle Gebetswaschung." In einem weiteren von Muslim überlieferten Hadith sagte der Prophet (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!): "Die rituelle Gebetswaschung wird gewiss ob des Verzehrens dessen, was gekocht wurde, verrichtet. Verrichtet die rituelle Gebetswaschung nach dem Verzehr dessen, was gekocht wurde!"

    Die ausschlaggebende Meinung für die Fatwa ist die Meinung der Rechtsgelehrten, die lautet, dass man zum Verrichten der rituellen Gebetswaschung nach dem Verzehr von Kamelfleisch nicht verpflichtet ist; denn deren auf den Hadith von Dschabir gestützte Beweis ist allgemein und umfasst Kamele und andere Tiere.

Und Allah der Hocherhabene weiß es am besten!

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