Gilt jemand, der ob Stagnation sein...

Das Ägyptische Fatwa-Amt

Gilt jemand, der ob Stagnation seiner Geschäfte Schulden machte, zu den Zakat-Empfangsberechtigten unter den Schuldnern?

Ihre Frage

Ein Kaufmann nahm für Handelsgeschäfte von einigen Personen Geldbeträge. Sein Handel stagnierte jedoch und er schuldet mehreren Personen höhere Geldbeträge, die er nicht tilgen kann. Eine karitative Stelle will diese Schulden für ihn in seiner Eigenschaft als Schuldner aus Zakat-Mitteln tilgen. Ist dies rechtskonform?

    Wird diese Person nun als ein Schuldner und somit als ein Zakat-Empfangsberechtigter betrachtet?

Antwort

    Allah der Erhabene sagt hinsichtlich der Darlegung der Zakat-Empfangsberechtigten Folgendes: 

    Die Sadaqat sind nur aber für die Armen und die Bedürftigen und die mit ihnen Befassten und diejenigen, deren Herzen vertraut gemacht werden sollen und für die Gefangenen und für die Schuldner und für die Einsatz um Allahs willen und den Reisenden....
(Sure 9, Vers 60)

    Dies beweist, dass der Schuldner einen Anteil an der Zakat hat. Der schafi´itische Rechtsgelehrte Imam Al-Badschuri sagt in seinem Werk "Anmerkungen" :"Linguistisch gesehen stammt das im obigen Quran-Vers stehende arabische Wort الغارم (Schuldner) vom arabischen Wortstamm غرم (Schuld), weil der Schuldner in der Schuld des Gläubigers steht, bis er die Schuld tilgt. Die Schuldner teilen sich in mehreren Arten: Zu ihnen gehört, wer sich auf geldliche Verpflichtungen einlässt, die er in erlaubten Dingen eingegangen ist – sei dies in Gehorsam gegenüber Allah oder nicht – (selbst wenn er dieses Geld in Ungehorsam gegenüber Allah ausgab), oder wer machte diese Schulden in Ungehorsam gegenüber Allah und gab den Betrag bei einer erlaubten Sache aus, oder er gab den Betrag in Ungehorsam gegenüber Allah aus, um dessentwillen er diese Schulden machte, wonach er diese Sünde bereute und seine Aufrichtigkeit angenommen werden kann (auch wenn die Zeitspanne der Reue kurz war). Diesem Mann wird also bei Bedarf von der Zakat gegeben, wenn beispielsweise die Schuld fällig ist und er sie nicht tilgen kann. Im Gegensatz dazu wird dem, der diese Schulden in Ungehorsam gegenüber Allah machte und diese auch bei in Ungehorsam gegenüber Allah ausgab und dies nicht bereute respektive überhaupt kein Geld brauchte, von der Zakat nichts gegeben." Zitatende (frei zitiert).

    Auf Grund dessen und in Beantwortung der Frage ist es der angegebenen karitativen Stelle erlaubt, der erwähnten Person etwas von den Zakat-Mitteln zu geben, damit diese ihre Schuld tilgen kann, falls sie sie moch nicht tilgte oder die Gläubiger ihr die Schulden nicht nachsehen respektive sie nicht von ihnen entlasten.

Und Allah der Hocherhabene weiß es am besten.

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