Übernahme der Haddsch-Kosten einer ...

Das Ägyptische Fatwa-Amt

Übernahme der Haddsch-Kosten einer Frau seitens ihres Ehemanns

Ihre Frage

hmen der Haddsch-Kosten seiner Ehefrau verpflichtet?

Antwort

Der Haddsch ist eine der Elementarpflichten des Islam. Der Erhabene sagt:

... وَلِلَّهِ عَلَى النَّاسِ حِجُّ الْبَيْتِ مَنِ اسْتَطَاعَ إِلَيْهِ سَبِيلًا ...

... Und der Menschen Pflicht gegenüber Allah ist die Pilgerfahrt zum Hause, wer den Weg dorthin ermöglichen kann...
(Sure 3, Vers 97)

    Der Haddsch ist eine Pflicht sowohl für den Muslim als auch für die Muslimin, falls man körperlich und finanziell in der Lage ist, die Haddsch-Riten zu vollziehen und dessen Kosten zu tragen.

    Der Ehemann hat eine von seiner Ehefrau unabhängige finanzielle Verpflichtung und auch die Ehefrau hat eine von ihrem Ehemann unabhängige finanzielle Verpflichtung. Ist folglich einer von beiden fähig zum Haddsch, ist nur der Fähige zum Haddsch verpflichtet, sei dieser der Ehemann oder die Ehefrau.

    Der Ehemann ist von der Scharia nicht verpflichtet, die Haddsch-Kosten für seine Ehefrau zu übernehmen und vice versa. Will aber einer von beiden für den anderen die Haddsch-Kosten als Spende übernehmen, spricht von der Scharia her nichts dagegen.

    Aus dem Erwähnten ergibt sich die Antwort auf die Frage.

Und Allah der Hocherhabene weiß es am besten!

Dies teilen:

Zusammenhängende Fatwas