Maschinelle Schlachtung
Ihre Frage
1. Es ist in allen maschinellen Schlachthöfen bekannt, dass das Huhn an der oberen Gleitschiene als Vorbereitung für das Schlachten an seinen Füßen hängt und sein Kopf nach unten gerichtet ist. Folglich bewegt es sich ständig, besonders seine Flügel und seinen Kopf.
2. Die Schlachtmethode stellt sich dar in Form zweier Maschinen: Die erste Maschine betäubt das Huhn vor dessen Übergang in die zweite Maschine, in der das maschinelle Schlachten stattfindet. Diese Betäubung erfolgt durch Aussetzen elektrischen Stroms in einem Wassertrog. Das Huhn wird dabei automatisch für ein paar Sekunden in diesen Trog geleitet, was zur vollständigen Lähmung des Kopfes und der Flügel und nicht zu seiner Erstickung oder zu seinem Tod führt. Dies gilt als Präparation für seinen Übergang in die automatische Schlachtmaschine, die mit äußerst scharfen Messern versehen ist und die Hühner maschinell ohne Abtrennen des Kopfes schlachtet.
3. Ein Kassettengerät, auf dem die Worte بسم الله الله أكبر (Im Namen Allahs, Allah ist der Größte)" mehrmals aufgenommen sind, wird auf der automatischen Schlachtmaschine befestigt.
Wir bitten Sie höflichst um Darlegung der schariatischen Rechtsnorm für das oben Erwähnte. Entspricht die Schlachtung auf diese Weise der Scharia?
Antwort
Die meisten Rechtsgelehrten sind der Meinung, dass alles, was das Blut ausfließen lässt und die Halsschlagader durchschneidet, als ein Schlachtinstrument gilt – ausgenommen davon sind Krallen und Knochenspitzen –, und zwar auf Grund der Worte des Propheten (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) in einem von Al-Baihaqi und Abu Dawud (möge Allah an beiden Wohlgefallen finden!) überlieferten Hadith: "Das, was das Blut fließen lässt, und bei dem der Name Allahs ausgesprochen wurde, dürft ihr essen, solange es weder mit Knochenspitzen noch mit Krallen geschieht." Denn das Schlachten mit diesen beiden gilt bei einem Körper als Erwürgen.
Auf Grund dessen und in Beantwortung der Frage gilt Folgendes:
Wenn es sich so verhält, wie in der Frage geschildert wurde, dass also die Hühner in zwei Phasen maschinell geschlachtet werden und die erste Phase auf die Abschwächung der Widerstandskraft zur Kontrolle über das Tier abzielt und nicht zu dessen Tod führt, womit gemeint ist, dass es für den Fall des Unterlassens des Schlachtens nach dem Aussetzen elektrischen Stroms wieder in seinen natürlichen Wachzustand zurückkehren würde, dann sind die Anwendung dieser Methode statthaft und der Verzehr von diesem Tier nach dessen schariatischen Schlachtung halal.
Für den Fall jedoch, dass sich das Aussetzen elektrischen Stroms auf das Leben des Tieres auswirkt, insofern als es für den Fall des Unterlassens des Schlachtens nach der Betäubung sein Leben verlöre, gilt es dann, als ob man ein verendetes Tier schlachtete, und dessen Verzehr ist im Islam nicht halal.
Auf Grund dessen gilt Folgendes: Haben sich die Fachleute dessen vergewissert, dass das Eintauchen des Tieres in Wasser, in dem Strom fließt – wie in der Frage geschildert – sich weder auf dessen Leben noch auf das Fließen des Blutes aus diesem auswirkt, und wird das Tier in der in der Frage beschriebenen zweiten Phase geschlachtet, ist das Schlachten halal und einwandfrei.
Und Allah der Hocherhabene weiß es am besten!