Bau einer Grabstätte unter einer Ve...

Das Ägyptische Fatwa-Amt

Bau einer Grabstätte unter einer Verkehrsstraße

Ihre Frage

en einer Fatwa für Folgendes:

    Wir besitzen eine Grabstätte, die schon gänzlich mit Leichnamen angefüllt ist. Wir wollen nun an einer vor der Grabstätte vorbeiführenden Straße eine Kammer mit einem Betondach in einer Stärke von 20 cm bauen. Es ist zu erwähnen, dass sich diese Kammer unter der Straße befinden wird und diese außer uns auch andere Leute passieren werden, um ihre Verstorbenen in den angrenzenden Grabstätten zu bestatten. Sind nun das Bauen und das Überführen der früheren Leichname zulässig, wobei zu erwähnen ist, dass wir keine neuen Grabstätten auf dem Ackerland bauen dürfen? Wenn es unzulässig ist, wie steht es dann um den Verbleib der früheren Leichname?
 

Antwort

Allah erweist sowohl dem Lebenden als auch dem Verstorbenen Ehre. Der Allmächtige und Majestätische sagt in Sure 17: 

وَلَقَدْ كَرَّمْنَا بَنِي آَدَمَ وَحَمَلْنَاهُمْ فِي الْبَرِّ وَالْبَحْرِ وَرَزَقْنَاهُمْ مِنَ الطَّيِّبَاتِ وَفَضَّلْنَاهُمْ عَلَى كَثِيرٍ مِمَّنْ خَلَقْنَا تَفْضِيلًا

Und WIR ehrten ja die Nachkommen Adams und trugen sie zu Wasser und zu Lande und versorgten sie mit Gutem, und zeichneten sie mit einem Vorzug vor vielen von denen, die WIR erschufen, aus. 
                                          (Sure 17, Vers 70)

    Der Gesandte (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) betrachtete den Angriff auf einen Verstorbenen wie einen Angriff auf einen Lebenden, indem er in einem von Abu Dawud überlieferten Hadith sagte: "Das Brechen eines Knochens eines Toten ist wie das Brechen des Knochens eines Lebenden." In diesem Hadith gibt es einen Hinweis darauf, dass sowohl der Verstorbene als auch der Lebende unantastbar sind. Der Gesandte (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) tadelte das Treten auf Grabstätten und sagte nach einem von Ibn Madscha mit einer guten Überliefererkette überlieferten Hadith: "Dass ich auf glühenden Kohlen oder Schwertklingen trete oder meine Schuhe an meine Füße nähe, ist mir lieber als das Treten auf eine Grabstätte." Der Gesandte Allahs (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) sagte in einem von Muslim nach einer Aussage von Abu Marthad Al-Ghanawi überlieferten Hadith: "Setzt euch nicht auf Grabstätten und betet nicht auf ihnen!"

    Es ist bekannt, dass alles, was zu etwas Haramen führt, haram ist. Auf Grund dessen ist es nicht statthaft, unter der Verkehrsstraße eine Grabstätte, über der die Leute laufen werden, zu bauen. Außerdem kommt diese Verkehrsstraße nicht nur dem Besitzer der Grabstätte zugute, sondern auch allen andere Leute. Es ist dem Besitzer der Grabstätte nicht gestattet, über diese Verkehrsstraße für sich allein zu verfügen.

    Was aber die Lösung für den Verbleib der früheren Leichname betrifft, so kann man Etagen innerhalb einer einzelnen Grabstätte errichten, sodass jeder Verstorbene vom anderen getrennt wird.

Und Allah der Hocherhabene weiß es am besten!

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