Rechtsnorm für abgesonderte Flüssig...

Das Ägyptische Fatwa-Amt

Rechtsnorm für abgesonderte Flüssigkeiten bei starker Annahme des Reinheitszustandes

Ihre Frage

Die Fragestellerin sagt: Ich bin eine 27-jährige junge Frau. Die Menstruation dauerte bei mir in der Regel fünf bis sechs Tage. Nach meiner Entbindung wurde die Menstruation jedoch unregelmäßig. Seitdem sie wieder regelmäßig geworden ist, sehe ich nach dem sechsten Tag, an dem ich vom Reinheitszustand ausgehe, eine rötliche Absonderung, die täglich einmal oder zweimal oder an einem Tag auftritt und am anderen nicht, wobei ich das weiter bis zum zehnten oder zwölften Tag beobachte.

    Sie fragt nun: Wie lautet die Rechtsnorm für diese Tage hinsichtlich der rituellen Reinheit sowie meiner sexuellen Beziehung mit meinem Ehemann?

Antwort

    Die Menstruation ist von der Scharia her das schwarzrote Blut, das aus der Scheide einer gesunden Frau unter Ausschluss der Entbindung als Ursache auftritt. Die gelbe und die trübe Absonderung gehört auf Grund der ausschlaggebenden Meinung auch zur Menstruation. Der Grundsatz dafür ist der von Malik nach einer Aussage von Alqama Ibn Abu Alqama nach dessen Mutter, der Dienerin A`ischas, der Ehefrau des Propheten (Allah segne ihn und schenke ihm Wohlergehen!), überlieferte Hadith: "Die Frauen pflegten A`ischa gelbe Baumwolle ob der Menstruation zu geben – die eine Frau einführt um festzustellen, ob etwas von der Menstruation übriggeblieben ist oder nicht. ´Aischa sagte: «Übereilt euch so lange nicht, bis ihr die Baumwolle weiß seht!»" Al-Buchari überlieferte diesen Hadith in Form eines Mu´allaq-Hadithes, also ohne vollständige Überliefererkette. Mit weißer Baumwolle ist gemeint, dass die Frau die Baumwolle der Scheide ganz weiß und nicht gelb entnimmt. Das Minimum der Menstruation beträgt einen Tag und eine Nacht und das Maximum fünfzehn Tage, wobei das Normale sechs oder sieben Tage ist.

    In Beantwortung der Frage und auf Grund des Erwähnten gilt Folgendes: Was die Fragestellerin an Absonderung sieht, die einmal oder zweimal täglich bis zum zwölften Tag auftritt, wird als Menstruation betrachtet. Deswegen darf sie an diesen Tagen nicht das rituelle Gebet verrichten und ihr Mann darf ihr während dieser Zeit nicht beischlafen.

     Aus dem Erwähnten ergibt sich die Antwort.

Und Allah der Hocherhabene weiß es am besten!

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