Wegwerfen von Quran-Verse und schön...

Das Ägyptische Fatwa-Amt

Wegwerfen von Quran-Verse und schönste Namen Allahs enthaltenden Papieren in den Müll

Ihre Frage

In allen Regierungsverwaltungen und anderen Administrationen ist es Usus, Anträge mit der Basmala und der Anführung einiger Verse aus dem ehrwürdigen Quran zu beginnen, den Namen Allahs des Erhabenen und DESSEN schönste Namen zu schreiben und dann diese Anträge oder die Quran-Seiten in Papierkörbe zu werfen oder diese auf Straßen zu lassen, wo die Leute auf sie mit ihren Füßen treten. Dies entehrt die Quran-Verse und die schönsten Namen Allahs des Erhabenen.

    Wie lautet nun die Rechtsnorm dafür?
 

Antwort

    Die Unzulässigkeit den Namen Allahs des Erhabenen oder SEINE in SEINEM ehrwürdigen Buch niedergeschriebenen Worte mit Verachtung zu behandeln ist von der Religion her zwangsläufig bekannt. Ebenso ist es haram den Namen des Propheten (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) verächtlich zu behandeln. Wer dies mit der Absicht der Verachtung und der Geringschätzung tut, der wird als Abtrünniger und als sich außerhalb der islamischen Religionsgemeinschaft befindlich angesehen. Beabsichtigt jemand nicht die Verachtung, sondern ist dabei nachlässig und träge und zieht das vergängliche Diesseits dem bleibenden Jenseits vor, begeht er eine Todsünde, solange er die Rechtsnorm dafür kennt und dies vorsätzlich, willentlich und nicht aus Vergesslichkeit tut, die Rechtsnorm nicht falsch versteht oder nicht unter Zwang steht.

    Es ist jetzt weit verbreitet, die schönsten Namen Allahs des Erhabenen und die Quran-Verse auf Papiere, Verpackungen, Hüllen, Regierungsanträge und Anderes zu schreiben. Dies belastet indes die zur Einhaltung religiöser Vorschriften Verpflichteten in starker Weise; denn es beinhaltet deren Verpflichtung zum Entfernen dieser Sachen auf eine rechtmäßige Weise je nach deren Vermögen, wobei dies für sie ob Zeitnot und Mangel an Möglichkeiten eine Beschwerlichkeit bedeutet. Somit bleibt nur die bittere Alternative, nämlich die Missachtung dieser unantastbaren Dinge seitens der zur Einhaltung religiöser Vorschriften Verpflichteten, unter dem Vorwand, dass dies zum allgemeinen Missgeschick und zu einer Verpflichtung gehöre, der nachzukommen man nicht vermag.

    Deshalb bedarf diese Angelegenheit des Vereinens der Anstrengungen aller Menschen, damit sich alle von dieser Sünde befreien. Immer wenn jemand in der Lage zum Abstandnehmen von diesen geschätzten Namen Allahs und unantastbaren Quran-Versen auf Anträgen von Regierungsstellen und anderen Administrationen, Hüllen, Verpackungen und gebräuchlichen Papieren ist, stellt dies für ihn eine Pflicht dar, und es ist haram, etwas Anders zu tun.
Dies ist erstens ein Appell an diejenigen, die diese Namen schreiben und damit die Handelswaren vertreiben, und zweitens ein Appell an die Behörden, ein System für das Sammeln dieser Papiere und den Umgang mit ihnen in ordentlicher Weise durch deren Verbrennen oder Recycling zu schaffen. Ein dritter Appell richtet sich an die dazu fähigen Bürger, diese Dinge in guter Weise durch Schaffen von Projekten für Recycling von Plastik und Papieren oder Anderem abzuschaffen. Ein letzter Appell geht an alle Bürger, mit möglichster Vorsicht respektive Sorgfalt mit diesen Papieren und Waren, auf denen diese unantastbaren ehrwürdigen Namen und Quran-Verse geschrieben sind, umzugehen, und zwar dadurch, dass man sich deren kompletten Zerschneidens oder Verbrennens vergewissert. Der Erhabene sagt:

وَمَنْ يُعَظِّمْ حُرُمَاتِ اللَّهِ فَهُوَ خَيْرٌ لَهُ عِنْدَ رَبِّهِ ...
 

... Und wer die sakrosankten Dinge Allahs hochschätzt, für den ist es besser bei seinem Herrn ... 
                                                                                                                            (Sure 22, Vers 30)

    Und der Erhabene sagt auch:
 

وَمَنْ يُعَظِّمْ شَعَائِرَ اللَّهِ فَإِنَّهَا مِنْ تَقْوَى الْقُلُوبِ.
 

... Und wer die von Allah vorgeschriebenen religiösen Bräuche hochschätzt –sie gehören wahrhaftig zum Fürchten Allahs in den Herzen! 
                                                                                                                             (Sure 22, Vers 32)

Und Allah der Hocherhabene weiß es am besten!

Dies teilen:

Zusammenhängende Fatwas