Anwenden von List hinsichtlich eine...

Das Ägyptische Fatwa-Amt

Anwenden von List hinsichtlich einer Bedingung eines Käufers bei Verkaufsabwicklung

Ihre Frage

Ich bin im Handel und Import von medizinischen Geräten tätig. Immer wenn ich mich an einem öffentlichen Zuschlag zum Import derartiger Geräte beteilige, finde ich, dass zu den Konditionen des Imports der Geräte gehört, dass das Ursprungsland entweder England oder Amerika oder Deutschland sein muss. Es ist zu erwähnen, dass diese Geräte auch in China in derselben Qualität und mit einem viel geringeren Preis als in erwähnten Ländern hergestellt werden. Jedoch schließen die Zuschlagskonditionen diese Geräte aus, da diese ja nicht in den jeweiligen Ländern hergestellt wurden. Einer meiner Freunde, der in diesem Bereich arbeitet, wies mich darauf hin, dass ich diese Geräte aus China importieren und sie erst in eins dieser in den Zuschlagskonditionen festgelegten Länder einführen und dann erneut von diesem Land importieren und hierhin einführen soll, so dass diese Geräte mit dem Siegel dieses Landes versehen sind. In diesem Fall gibt es kein Problem beim Teilnehmen an öffentlichen Zuschlägen sowie beim Profitieren von deren Offerten, wobei zu erwähnen ist, dass ich die Geräte zu viel günstigeren Preis als jene verkaufe, die de facto in den in den Zuschlagskonditionen bestimmten Ländern hergestellt werden.

    Wie lautet nun die Rechtsnorm für das, was ich tue?
 

Antwort

    Der Islam erklärt Täuschung und Betrug für haram und bezeichnet dies als nicht zur Ethik der Muslime gehörig. Allahs Gesandter (Allah segne ihn und schenke ihm Wohlergehen!) sagte in einem von Ad-Darimi überlieferten Hadith auf Grundlage des Wortlautes in den authentischen Hadith-Sammlungen Al-Bucharis und Muslims: "Es soll keinen Betrug unter den Muslimen geben. Wer uns betrügt, der gehört nicht zu uns." 

    Der Islam gibt den Muslimen die Anweisung zur Wahrhaftigkeit und ebenso dazu, dass sie mit den Wahrhaftigen sein sollen. Der Erhabene sagt:
 

يَا أَيُّهَا الَّذِينَ آَمَنُوا اتَّقُوا اللَّهَ وَكُونُوا مَعَ الصَّادِقِينَ

O ihr, die ihr glauben, fürchtet Allah und seid mit den Wahrhaftigen!
                                                                                                         (Sure 18, Vers 119)

    Der Hocherhabene sagt auch:

لِيَجْزِيَ اللَّهُ الصَّادِقِينَ بِصِدْقِهِمْ وَيُعَذِّبَ الْمُنَافِقِينَ إِنْ شَاءَ أَوْ يَتُوبَ عَلَيْهِمْ إِنَّ اللَّهَ كَانَ غَفُورًا رَحِيمًا

Damit Allah den Wahrhaftigen deren Wahrhaftigkeit vergelte und die Heuchler mit Pein belege, so ER will, oder sich ihnen Reue annehmend zuwende. Allah ist wahrhaft allvergebend, allbarmherzig.
                                                                                                          (Sure 33, Vers 24)

    Nimmt jemand an irgendeinem öffentlichen Zuschlag für Gerätelieferung teil und dieser Zuschlag mit Bedingungen verknüpft ist, muss er sich an diese Bedingungen halten und darf keine List bei diesen anwenden. Allahs Gesandter (Allah segne ihn und schenke ihm Wohlergehen!) sagte in einem von Ad-Daraqutni überlieferten Hadith: "Die Muslime sind ihren Bedingungen verpflichtet, außer einer Bedingung, die Halales für haram respektive Harames für halal erklärt."

    Auf Grund dessen und in Beantwortung der Frage ist das, was der Fragesteller praktiziert, von der Scharia her haram und stellt einen Betrug dar, dessen Unterfangen ebenfalls haram ist.

Und Allah der Hocherhabene weiß es am besten!

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