Anwenden von List hinsichtlich einer Bedingung eines Käufers bei Verkaufsabwicklung
Ihre Frage
Wie lautet nun die Rechtsnorm für das, was ich tue?
Antwort
Der Islam erklärt Täuschung und Betrug für haram und bezeichnet dies als nicht zur Ethik der Muslime gehörig. Allahs Gesandter (Allah segne ihn und schenke ihm Wohlergehen!) sagte in einem von Ad-Darimi überlieferten Hadith auf Grundlage des Wortlautes in den authentischen Hadith-Sammlungen Al-Bucharis und Muslims: "Es soll keinen Betrug unter den Muslimen geben. Wer uns betrügt, der gehört nicht zu uns."
Der Islam gibt den Muslimen die Anweisung zur Wahrhaftigkeit und ebenso dazu, dass sie mit den Wahrhaftigen sein sollen. Der Erhabene sagt:
يَا أَيُّهَا الَّذِينَ آَمَنُوا اتَّقُوا اللَّهَ وَكُونُوا مَعَ الصَّادِقِينَ
O ihr, die ihr glauben, fürchtet Allah und seid mit den Wahrhaftigen!
(Sure 18, Vers 119)
Der Hocherhabene sagt auch:
لِيَجْزِيَ اللَّهُ الصَّادِقِينَ بِصِدْقِهِمْ وَيُعَذِّبَ الْمُنَافِقِينَ إِنْ شَاءَ أَوْ يَتُوبَ عَلَيْهِمْ إِنَّ اللَّهَ كَانَ غَفُورًا رَحِيمًا
Damit Allah den Wahrhaftigen deren Wahrhaftigkeit vergelte und die Heuchler mit Pein belege, so ER will, oder sich ihnen Reue annehmend zuwende. Allah ist wahrhaft allvergebend, allbarmherzig.
(Sure 33, Vers 24)
Nimmt jemand an irgendeinem öffentlichen Zuschlag für Gerätelieferung teil und dieser Zuschlag mit Bedingungen verknüpft ist, muss er sich an diese Bedingungen halten und darf keine List bei diesen anwenden. Allahs Gesandter (Allah segne ihn und schenke ihm Wohlergehen!) sagte in einem von Ad-Daraqutni überlieferten Hadith: "Die Muslime sind ihren Bedingungen verpflichtet, außer einer Bedingung, die Halales für haram respektive Harames für halal erklärt."
Auf Grund dessen und in Beantwortung der Frage ist das, was der Fragesteller praktiziert, von der Scharia her haram und stellt einen Betrug dar, dessen Unterfangen ebenfalls haram ist.
Und Allah der Hocherhabene weiß es am besten!