Geringfügiges Abweichen von Gebetsr...

Das Ägyptische Fatwa-Amt

Geringfügiges Abweichen von Gebetsrichtung

Ihre Frage

In unserer Ortschaft befindet sich eine Moschee namens "Ar-Rahma (die Barmherzigkeit)". Die Anzahl der Betenden ist stark angestiegen und die Moschee ist für sie eng, weil die Gebetsrichtung diagonal zum Moscheegebäude verläuft, sodass ein Großteil der Moscheefläche ungenutzt bleibt.

    Ist es nun statthaft, dass man die Gebetsreihen parallel zum Gebäude ändert, wobei zu erwähnen ist, dass der Unterschied zwischen der für uns verbindlichen Gebetsrichtung und der Richtung, in die wir sie abändern wollen, drei Grad beträgt?
 

Antwort

    Zu den Voraussetzungen für die Rechtsgültigkeit des rituellen Gebets gehört es, dass man sich mit dem Gesicht der Gebetsrichtung zuwendet, und zwar auf Grund der Worte des Erhabenen:

وَمِنْ حَيْثُ خَرَجْتَ فَوَلِّ وَجْهَكَ شَطْرَ الْمَسْجِدِ الْحَرَامِ وَإِنَّهُ لَلْحَقُّ مِنْ رَبِّكَ وَمَا اللَّهُ بِغَافِلٍ عَمَّا تَعْمَلُونَ .وَمِنْ حَيْثُ خَرَجْتَ فَوَلِّ وَجْهَكَ شَطْرَ الْمَسْجِدِ الْحَرَامِ وَحَيْثُ مَا كُنْتُمْ فَوَلُّوا وُجُوهَكُمْ شَطْرَه ...
 

Und woher auch immer du herkommen magst, so wende dein Geicht in Richtung auf die Haram-Moschee! Und fürwahr, dies ist gewiss die Wahrheit von deinem Herrn! Und Allah ist nicht achtlos dessen, was ihr tut. Und woher auch immer du herkommen magst, so wende dein Geicht in Richtung auf die Haram-Moschee! Und wo auch immer ihr seid, so wendet eure Gesichter in deren Richtung! ...
                                                                                                                     (Sure 2, Verse 149-150)

    Ein Muslim muss so gut er kann die Gebetsrichtung ausfindig machen. Fällt ihm das Ausfindigmachen schwer, muss er sich so weit er vermag bemühen und dann so das rituelle Gebet verrichten, und zwar auf Grund der von Ahmad überlieferten Worte des Gesandten Allahs (Allah segne ihn und schenke ihm Wohlergehen!): "Wenn ich euch etwas anordne, dann folgt dem, soweit ihr könnt! Und wenn ich euch etwas verbiete, dann lasst es!"

    Jedoch erfolgt das Ausfindigmachen mit dem Auge bei direktem visuellem Wahrnehmen der edlen Ka´ba. Bei ihr ist das auch nur minimalste Wegwenden von ihrer edlen Bausubstanz nicht gestattet. Ist nun aber die Ka´ba selbst nicht in Sichtweite des Betenden – wie es beim Fragesteller in der Moschee der Fall ist –, so spricht nichts gegen ein geringfügiges Wegwenden von der exakt genauen Gebetsrichtung nach rechts oder links, so dass das Gesicht des Betenden zur Richtung der edlen Ka´ba nur zu einem Teil von ihm hingewandt bleibt. Die Gelehrten zogen hierfür eine Grenze von 90 Grad, das heißt 45 Grad für jede Gesichtshälfte, und zwar auf Grund der Worte des Erhabenen:

...فَوَلِّ وَجْهَكَ شَطْرَ الْمَسْجِدِ الْحَرَامِ...
 

... so wende dein Gesicht in Richtung auf die Haram-Moschee...
                                                                                                                  (Sure 2, Vers 144)

    Auf Grund dessen und in Beantwortung der Frage spricht von der Scharia her nichts gegen die Änderung der Gebetsreihen in der erwähnten Moschee, falls diese Änderung nicht mehr als 45 Grad von der in der Ortschaft verbindlichen Richtung beträgt.

Und Allah der Hocherhabene weiß es am besten!

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