Offenes Informieren einer Verlobten...

Das Ägyptische Fatwa-Amt

Offenes Informieren einer Verlobten und deren Familie seitens des Verlobten über das Leiden dessen Bruders an Aids

Ihre Frage

Ich habe einen leiblichen Bruder, der sieben Jahre älter ist als ich. Nach Vorherbestimmung Allahs des Gepriesenen leidet er an einer Krankheit, die die Abwehrkräfte des Körpers schwächt (Aids). Muss ich derjenigen, mit der ich mich verloben möchte, die Krankheit meines Bruders offen mitteilen? Werde ich als Sünder, Betrüger oder Schwindler gegenüber der Familie der Braut betrachtet, wenn ich diese Angelegenheit verberge, zumal ich beabsichtige, diese Angelegenheit zu verbergen, wenn ich mich mit einem Mädchen verloben will, und falls ich von dieser Krankheit ganz frei bin?

Antwort

    Wenn es sich so verhält, wie in der Frage geschildert, sind Sie von der Scharia zum Informieren Ihrer Verlobten sowie deren Familie über die Krankheit Ihres Bruders nicht verpflichtet. Für den Fall, dass Sie diese nicht informieren, sind Sie weder Sünder noch Betrüger noch haben Sie dadurch diese getäuscht. 

Und Allah der Hocherhabene weiß es am besten!

Dies teilen:

Zusammenhängende Fatwas