Offenes Informieren einer Verlobten und deren Familie seitens des Verlobten über das Leiden dessen Bruders an Aids
Ihre Frage
Antwort
Wenn es sich so verhält, wie in der Frage geschildert, sind Sie von der Scharia zum Informieren Ihrer Verlobten sowie deren Familie über die Krankheit Ihres Bruders nicht verpflichtet. Für den Fall, dass Sie diese nicht informieren, sind Sie weder Sünder noch Betrüger noch haben Sie dadurch diese getäuscht.
Und Allah der Hocherhabene weiß es am besten!