Lehren von Männern seitens von Frau...

Das Ägyptische Fatwa-Amt

Lehren von Männern seitens von Frauen

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le="text-align: justify;">Darf eine Frau Männer die Quran-Wissenschaften wie Lesarten, Rezitation, Vokalisierung und Lesevorschriften, Mutun [meistens Texte in Gedichtform, die ein Quran-Schüler auswendig lernen soll, damit er die Lesevorschriften des Quran besser kennen kann] und Ähnliches lehren, und zwar, weil es hier keine männlichen Experten in dieser Wissenschaft gibt?

Antwort

    Von der Scharia her spricht nichts dagegen, dass Männer von Frauen lernen und vice versa. Die Vorgehensweise der früheren und späteren Muslime war derart, dass das bloße Zusammensein der Frauen mit den Männern an einem einzigen Ort nicht haram per se ist, vielmehr liegt das Harame in der gesellschaftlichen Art und Weise dieses Zusammenseins, falls diese der Scharia widerspricht, wenn also beispielsweise die Frauen das offen zeigen, was ihnen zu zeigen von der Scharia nicht als halal erklärt ist, oder wenn das Zusammensein bei Vorhandensein etwas Verwerflichen oder ob etwas Verwerflichen erfolgt, oder dass es dabei ein harames Alleinsein zwischen Männern und Frauen gibt. Die Gelehrten bestimmten, dass die harame Vermischung per se lediglich das gegenseitige Berühren, nicht aber das bloße Zusammensein der Männer mit den Frauen an einem einzigen Ort ist.

   Dafür gibt es Beweise in der edlen Sunna des Propheten:

   In einem von Al-Buchari und Muslim in ihrer jeweiligen Sammlung authentischer Hadithe überlieferten Hadith berichtet Sahl Ibn Sa´d As-Sa´idi: "Als Abu `Usaid As-Sa´idi heiratete, lud er Allahs Gesandten (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) und dessen Gefährten ein, für die niemand außer seine Braut Ummu Usaid das Essen kochte und es auftrug." Al-Buchari betitelte diesen Hadith wie folgt: "Kapitel: Kümmern der Frau um die Männer bei einer Hochzeit und Bedienen der Männer seitens der Braut selbst." Zitatende.

   Al-Qurtubi sagte in seiner Exegese: "Unsere Gelehrten sagten: In diesem Hadith befindet sich das Erlaubtsein dafür, dass die Braut ihren Bräutigam und dessen Gefährten auf ihrer Hochzeit bedient." Zitatende.

   Ibn Battal sagte in seiner Erklärung der Sammlung authentischer Hadithe von Al-Buchari: "Im Hadith findet sich, dass das Abschirmen (das heißt die Trennung zwischen Männern und Frauen an einem Ort oder im direkten Umgang) keine Pflicht für die Musliminnen darstellt und dies lediglich eigens für die Ehefrauen des Propheten (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) galt. Außerdem erwähnt Allah dies in SEINEM Offenbarungsbuch mittels SEINER Worte:

وَإِذَا سَأَلْتُمُوهُنَّ مَتَاعًا فَاسْأَلُوهُنَّ مِنْ وَرَاءِ حِجَابٍ...

    Und wenn ihr sie um eine Sache bittet, so bittet sie hinter einem Vorhang!...
(Sure 33, Vers 53)

   Der Hadith-Gelehrte Ibn Hadschar sagte in seinem Werk Fathu-l-Bari Folgendes: "Im Hadith befindet sich die Zulässigkeit des Bedienens der Ehefrau gegenüber ihrem Ehemann und dessen Gäste. Es ist niemandem verborgen, dass dies beim Sichersein vor Versuchung und unter Berücksichtigung dessen, zu dessen Bedeckung die Frau verpflichtet ist, geschieht. Dem Hadith zufolge ist es also zulässig, dass der Ehemann seine Frau Derartiges ausführen lässt." Zitatende.

   Ferner heißt es in einem von Al-Buchari und Muslim nach einer Aussage von Abu Huraira (möge Allah an ihm Wohlgefallen finden!) in der Geschichte über Abu Talha Al-Ansari und dessen Bewirten eines Gastes überlieferten Hadith: "Abu Talha und seine Ehefrau spielten dem Gast vor, dass sie aßen. Aber beide schliefen ohne gegessen zu haben." Ibn Abu Ad-Dunja überlieferte in seinem Werk "Qira Ad-Daif (Bewirtung des Gastes)" nach einer Aussage von Anas (möge Allah an ihm Wohlgefallen finden!) eine andere Version des obigen Hadithes, in der es heißt: "Der Mann sagte zu seiner Ehefrau: «Zerbröckle dieses Brot und gib Butter als Zukost hinzu, und dann trage es auf! Weise danach den Diener an, die Öllampe zu löschen!» Die Ehefrau und der Ehemann begannen dann sich die Lippen zu lecken, so dass der Gast glaubte, dass sie wirklich aßen." Zitatende. Die wörtliche Bedeutung des Hadithes weist darauf hin, dass sie miteinander an einem einzigen Esstablett saßen.

   Danach sagte zu ihm der Prophet (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!): "Allah hat wahrlich euer Verhalten der vergangenen Nacht gegenüber eurem Gast gefallen!" Derentwegen offenbarte der Erhabene folgende Worte:

                                                                                                  وَيُؤْثِرُونَ عَلَى أَنْفُسِهِمْ وَلَوْ كَانَ بِهِمْ خَصَاصَة ٌ...
   ... und sie geben zu Lasten ihrer selbst den Vorzug, auch wenn es bei ihnen Entbehrung gibt ...
(Sure 59, Vers 9)

   In einem von Al-Buchari in dessen Sammlung authentischer Hadithe nach einer Aussage von Abu Dschuhaifa (möge Allah an ihm Wohlgefallen finden!) überlieferten Hadith heißt es: "Der Prophet (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) stiftete Bruderschaft zwischen Salman und Abu-d-Darda`. Eines Tages besuchte Salman Abu-d-Darda` und sah, dass dessen Frau Umm Ad-Darda` ordinäre Kleidung trug. Salman fragte sie: «Was ist mit dir los? » Sie antwortete: «Dein Bruder Abu-d-Darda` hat dieser Welt eine Absage erteilt.» Dann kam Abu-d-Darda' zu Salman, und dieser bereitete für ihn eine Mahlzeit zu... usw. bis zum Ende des Hadithes."

   Der Hadith-Gelehrte Ibn Hadschar sagte in seinem Werk "Fathu-l-Bari": "In diesem Hadith gibt es Nützliches, wozu die Zulässigkeit des Ansprechens einer zum Heiraten nicht verwehrten Frau und Fragen nach dem, woraus sich Nutzen ergibt, gehört." Zitatende.

   Was nun die Wissensvermittlung der Scharia für die Männer seitens der Frauen und die mahnenden Worte einer gelehrten Frau betrifft, so pflegten die Ehefrauen des Propheten (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) Wissenschaft zu vermitteln und die Religion zu verbreiten. Das sind die Hadith-Sammlungen, die von den Ehefrauen des Propheten und sogar von Frauen der ihnen folgenden Genrationen und später wiederum von Männern, die das Wissen von diesen Frauen übernahmen, überliefert wurden. Der Hadith-Gelehrte Ibn Hadschar Al-Asqalani erwähnte allein in seinem Werk "Al-Isaba fi Tamjizi-s-Sahaba" die Biografien von 1.543 Frauen, zu denen Rechtsgelehrte, Hadith-Wissenschaftlerinnen und Schriftstellerinnen gehören.

   Früher beteiligte sich die muslimische Frau zusammen mit den Männern am öffentlichen Gesellschaftsleben, wobei sie sich zur schariatischen Kleidung verpflichtete und die Grenzen und guten Sitten des Islam wahrte. Es gab sogar Gefährtinnen, die die Aufgabe der Kontrolle auf dem Markt übernahmen. Als Beweis dafür gilt der von At-Tabarani in seinem Werk "Al-Mu´dschamu-l-Kabir" nach einer Aussage von Abu Baldsch Jahja Ibn Abu Salim überlieferte und mit einer aus vertrauenswürdigen Männern bestehenden Überlieferungskette versehene Hadith, in dem Abu Baldsch berichtete: "Ich sah Samra` bint Nuhaik – die den Propheten (Allah segne ihn und dessen Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) gesehen hatte – einen dicken Panzer und einen dichten Gesichtsschleier als Bedeckung für den Kopf tragen und eine Peitsche in deren Hand halten. Sie maßregelte die Menschen, gebot das Rechte und verbot das Verwerfliche."

   Auf Grund dessen darf niemand Schritte unternehmen diese in der edlen Sunna und in der islamischen Historie feststehende Tatsache zu missbilligen. Man darf ferner die von einer bestimmten Zeit oder einem bestimmten Ort überkommenen Gebräuche und Gewohnheiten nicht zur Beurteilungsgrundlage für Religion und Scharia machen, vielmehr ist die Scharia über andere Dinge erhaben und nicht vice versa. Es ist weiterhin für jemanden, der den Weg asketischer Frömmigkeit beschreitet, nicht zulässig, die Leute zu dieser zu verpflichten oder ihnen diese aufzuoktroyieren oder übermäßig streng und einschränkend bei Dingen zu sein, in die Allah für die Menschen Annehmlichkeit und Fülle gelegt hat.

   Und Allah der Hocherhabene weiß es am besten!

 

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