Verlassen des Hauses zwecks Arbeit seitens einer sich in der Wartezeit befindlichen Frau
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Es ist in der Scharia vorgesehen, dass eine sich in der festgelegten Wartezeit befindliche Witwe sich im Unterlassen des Schmucks, des Parfümierens und irgendwelcher Formen des Vergnügens präsentiert und sich zum Aufenthalt in der Ehewohnung verpflichtet, und zwar während der in den folgenden Worten Allahs des Erhabenen festgelegten Zeitspanne:
وَالَّذِينَ يُتَوَفَّوْنَ مِنْكُمْ وَيَذَرُونَ أَزْوَاجًا يَتَرَبَّصْنَ بِأَنْفُسِهِنَّ أَرْبَعَةَ أَشْهُرٍ وَعَشْرًا فَإِذَا بَلَغْنَ أَجَلَهُنَّ فَلَا جُنَاحَ عَلَيْكُمْ فِيمَا فَعَلْنَ فِي أَنْفُسِهِنَّ بِالْمَعْرُوفِ وَاللَّهُ بِمَا تَعْمَلُونَ خَبِير.
Und diejenigen von euch, die verscheiden und Gattinnen hinterlassen, so warten diese hinsichtlich ihrer selbst vier Monate und zehn Tage. Wenn sie nun ihre Frist erfüllt haben, so trifft euch keine Sünde bei dem, was sie auf rechte Weise für sich tun, und Allah ist dessen, was ihr tut, kundig.
(Sure 2, Vers 234)
Die sich in der Wartezeit befindliche Frau darf ihre Wohnung tagsüber und in einem Teil der Nacht verlassen um ihre Besorgungen zu erledigen und für ihren Lebensunterhalt zu sorgen, wobei sie jedoch in ihrer Wohnung übernachten muss. Ibn Qudama sagte hierzu: "Einer sich in der Wartezeit befindlichen Frau ist gestattet, tagsüber für ihre Lebensbedürfnisse die eheliche Wohnung zu verlassen, wobei es unerheblich ist, ob sie eine Geschiedene oder Witwe ist. Dschabir sagte in einem von An-Nasa`i und Abu Dawud überlieferten Hadith: «Meine Tante mütterlicherseits wurde geschieden. Dann verließ sie das Haus um ihre Dattelpalmen abzuernten. Da traf sie einen Mann, der ihr dies verbot. Daraufhin ging sie zum Propheten (Allah segne ihn und schenke ihm Wohlergehen!) und erzählte ihm das. Da sagte ihr der Prophet: "Verlasse das Haus und ernte deine Dattelpalmen ab! Und vielleicht gibst du davon Almosen oder tust damit etwas Gutes."»" Al-Baihaqi berichtete in seiner Hadith-Sammlung, dass Mudschahid sagte: "Einige Männer erlitten den Märtyrertod am Tag der Schlacht von Uhud und somit ihre Ehefrauen als Witwen hinterließen. Ihre Häuser grenzten einander an. Da gingen die Frauen zum Propheten (Allah segne ihn und schenke ihm Wohlergehen!) und sagten: "O Gesandter Allahs! Wir fühlen uns nachts einsam, weswegen wir bei einer von uns übernachten. Wenn der Morgen anbricht, gehen wir früh nach Hause." Da sagte der Prophet (Allah segne ihn und schenke ihm Wohlergehen!): «Unterhaltet euch bei einer von euch, wie ihr wollt! Aber wenn ihr schlafen wollt, soll jede Frau von euch nach Hause zurückkehren!»"
In Beantwortung der Frage und auf Grundlage des Erwähnten darf die Fragestellerin während ihrer Wartezeit ihrer Arbeit nachgehen, vorausgesetzt, sie übernachtet in der Ehewohnung.
Aus dem Erwähnten ergibt sich die Antwort.
Und Allah der Hocherhabene weiß es am besten!