Bedingungen für Totenwaschung und R...

Das Ägyptische Fatwa-Amt

Bedingungen für Totenwaschung und Rechtsnorm für Waschen einer zum Heiraten nicht verwehrten Frau.

Ihre Frage

ung der Bedingungen für die Totenwaschung. Darf ein Mann eine verstorbene Frau, die nicht seine Ehefrau ist, waschen?

Antwort

    Die Totenwaschung ist eine Kollektivpflicht, und zwar auf Grund der von Muslim überlieferten Worte des Propheten über den Pilger, der von seinem Kamel herabgefallen war und starb: "Wascht ihn mit Wasser und Lotus, hüllt ihn in seine beiden Tücher und bedeckt seinen Kopf nicht; denn Allah wird ihn am Jüngsten Tag als jemanden auferwecken, der die Talbija [oft zu wiederholende Formel beim Hadsch] sprechen wird!"

    Ein Verstorbener wird zuerst mit reinem Wasser gewaschen. Der ganze Körper wird also mit Wasser gewaschen, nachdem man den Bauch zwecks Heraustretens dessen gepresst hat, was sich in diesem befindet, und Unreinheiten am Körper des Verstorbenen beseitigt hat. Beim Waschen beabsichtigt der Waschende die Totenwaschung. Es ist empfehlenswert, dass der Verstorbene auf einen erhöhten Platz gelegt wird, sodass einem das Waschen leicht fällt, und dass sein Schambereich bedeckt wird, falls es sich nicht um einen kleinen Jungen handelt. Es soll ihn ein vertrauenswürdiger Geheimnishüter waschen, damit dieser dessen Angelegenheit nicht bloßlegt, falls er bei ihm etwas sieht, was mit Mangeln behaftet ist. In einem von Ibn Madscha überlieferten Hadith sagte Allahs Gesandter (Allah segne ihn und schenke ihm Wohlergehen!): "Eure Verstorbenen sollen von Vertrauenswürdigen gewaschen werden." Der Waschende soll dann den Verstorbenen dreimal mit Wasser und Seife oder mit wohlriechendem Wasser waschen und dabei mit der rechten Seite beginnen. Er darf ihn mehr als dreimal waschen, wobei die Zahl der Waschungen ungerade wie fünf oder sieben sein soll, wenn er nämlich sieht, dass das Vermehren erforderlich ist. In einem von Al-Buchari überlieferten Hadith sagte Allahs Gesandter (Allah segne ihn und schenke ihm Wohlergehen!) zu den Frauen, die kamen um seine Tochter Zainab (möge Allah an ihr Wohlgefallen finden!) zu waschen: "Wascht sie dreimal, fünfmal oder mehr, falls ihr das als nötig anseht!"

    Nach dem Waschen parfümiert der Waschende den Verstorbenen mit Parfüm wie Kampfer oder mit etwas, was an dessen Stelle tritt.

    Es ist jedoch unzulässig, den Märtyrer, der im Krieg gegen die Kafirn getötet wurde, zu waschen. Das Waschen einer voll enttwickelten totgeborenen Leibesfrucht vor deren Begraben ist kein Muss, sondern fakultativ, wobei man für die Totgeburt kein Totengebet verrichtet.

    Der Vater eines Verstorbenen hat den Vorrang bei dessen Waschen, dann folgen der Großvater väterlicherseits, der Sohn, der Enkel, der Bruder, der Sohn des Bruders, der Onkel väterlicherseits und dessen Sohn, weil sie zu den Leuten gehören, die das erste Recht zum Verrichten des Totengebets haben. Eine Ehefrau darf ihren verstorbenen Ehemann waschen, und zwar auf Grund einer Überlieferung von A`ischa (möge Allah an ihr Wohlgefallen finden!), dass Abu Bakr (möge Allah an ihm Wohlgefallen finden!) testamentarisch bestimmte, dass seine Ehefrau Asmaa bint ´Umais ihn nach seinem Ableben wasche.

    Eine Frau wird von Frauen gewaschen, wobei das erste Recht die mit ihr verwandten Frauen erstes Grades und dann die mit ihr verwandten Frauen zweites Grads und dann die nicht mit ihr verwandten Frauen haben. Sie darf auch von ihrem Ehemann gewaschen werden. Hat sie keinen Ehemann oder gibt es keine Frauen, dürfen sie die zum Heiraten nicht verwehrten Männer unter Verwendung von etwas Trennendem symbolisch waschen. Als Beweis für die Zulässigkeit der Waschung einer Frau seitens deren Ehemanns und vice versa gilt, was A`ischa (möge Allah an ihr Wohlgefallen finden!) in einem von Ahmad und Ibn M;adscha überlieferten Hadith berichtet: "Eines Tages kehrte Allahs Gesandter (Allah segne ihn und schenke ihm Wohlergehen!) von einem Leichenbegängnis in Al-Baqi´ zurück. Ich hatte Kopfschmerzen und jammerte: «O mein Kopf!» Er sagte daraufhin: «Aber mehr noch o mein Kopf!» Dann fuhr er fort: «Was würde es dir schaden, falls du vor mir sterben solltest und ich dich wasche, dich in Leichentuch einhülle, dann für dich bete und dich bestatte?»" Die Worte "und ich dich wasche" beweisen die Zulässigkeit der Waschung einer verstorbenen Frau seitens deren Ehemanns und in Analogie dazu auch vice versa.

Und Allah der Hocherhabene weiß es am besten!

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