Bauarbeiten
Ihre Frage
Ich arbeite als Ingenieur bei der Baufirma A und beaufsichtige die Baudurchführung bei einer Kläranlagenstation in Alexandria. Das System der Firma, bei der ich arbeite, besteht darin, dass die Durchführung dieser Arbeiten durch Subunternehmer erfolgt. Es wurde ein Vertrag mit der Firma B in Kairo abgeschlossen, wobei diese Firma einem anderen Subunternehmer C einige Arbeiten übertragen hat.
Während einer bestimmten Arbeitsphase verlangte von mir der Konsultant, der uns beaufsichtigt, diesem anderen Unternehmer C ohne jeden Grund zu kündigen, und die Kündigung wurde ausgesprochen. Ein Ingenieur bei der Firma B, mit der der Vertrag abgeschlossen worden war, war ein Freund des Konsultanten, und auch ihm wurde gekündigt, wobei ich den Grund dafür nicht kenne. Nach einer gewissen Zeit verlangte von mir der Konsultant, dass sowohl ich als auch er die übrigen Arbeiten, derer der andere Unternehmer C entbunden wurde, ausüben, wobei wir den Profit unter uns verteilen. Es ist zu bemerken, dass die Entgegennahme all dieser Arbeiten seitens des Beratenden geschieht, der diese in einer Zwischenrechnung bucht, nachdem sie gemäß den geforderten genauen Vorgaben durchgeführt worden sind. Es ist zu bemerken, dass der Konsultant, der diese Arbeiten entgegennimmt, derjenige ist, der mich an dieser Sache beteiligt.
Ist nun diese Angelegenheit zulässig?
Antwort
Ein Konsultant ist ein Treuhänder. Bei der Tätigkeit eines Konsultanten geht es um ein Bezeugen, das die Bewertung der Arbeit, mit der Andere beauftragt wurden, sowie den Maßstab für den Qualifikationsgrad bei deren Durchführung und das Ausmaß der geforderten Vorgaben beinhaltet. Dieser Sinngehalt bringt zwei Aspekte mit sich, nämlich den Aspekt der Ausübung der Arbeit und den Aspekt deren Beaufsichtigung. Will der Konsultant das Reduzieren des Aspektes der Arbeitsausübung und die Arbeit selbst ausführen, läuft dies der Natur seiner Arbeit zuwider; denn das Bezeugen seitens eines Menschen für sich selbst ist unakzeptabel, weil darin etwas liegt, was suspekt ist.
Auf Grund dessen und in Beantwortung der Frage gilt Folgendes:
Geht der Konsultant über seine Arbeit als Bezeugender für die Arbeitsqualifikation sowie deren Qualität und Entsprechen der genauen Vorgaben hinaus und führt er diese Arbeit selbst aus, handelt es sich dabei um eine unzulässige Angelegenheit. Vielmehr obliegt es ihm, falls er die Arbeit selbst ausüben will, kein Konsultant in dieser Arbeit zu sein. Möchte er ein Konsultant für sie sein, darf er diese Arbeit nicht ausführen.
Und Allah der Hocherhabene weiß es am besten!