Ausüben des Arztberufs seitens approbierter Ärzte im Approbationsjahr gegen Honorar
Ihre Frage
Hat er nun das Recht, vor Abschluss des Approbationsjahres in dem Bereich tätig zu sein, in dem er das Praktikum schon beendet hat?
Antwort
Die Ausübung des Arztberufes unterliegt im Licht der zeitgenössischen Gesellschaft und bestehenden Verhältnisse Normen, Regeln und Gesetzen. Die Ausgangslage für sie besteht darin, dass sie unparteiisch sind, also weder gegen eine bestimmte Person noch zu Gunsten einer bestimmten Person eingeführt respektive erlassen werden, vielmehr beherrscht und reguliert sie das öffentliche Interesse. Eine schariatische Regel lautet, dass bei einer Diskrepanz zwischen privatem und dem öffentlichen Interesse das öffentliche Interesse den Vorrang hat. Und eine weitere schariatische Regel lautet, dass die Verhaltensweisen eines Herrschers mit dem Allgemeininteresse zu korrelieren haben.
Vielleicht sieht man sich qualifiziert ärztlich zu behandeln, Pharmazie zu praktizieren, Gebäude zu errichten oder andere Berufe auszuüben, die sich auf andere Personen erstrecken. Eine derartige Selbsteinschätzung darf jedoch nicht dazu führen, dass sie über Andere dominiert oder dass man Geschöpfe sowie deren Seelen und Körper zum Gegenstand seiner Mutmaßungen, Prognosen und eigenen Einschätzungen macht. Zum Erweisen des Respekts gegenüber den Geschöpfen, seien sie unbelebte Körper oder Tiere, ganz zu schweigen von Menschen, gehört das, was Allah der Erhabene sagt:
وَلَقَدْ كَرَّمْنَا بَنِي آدَمَ...
Und WIR ehrten ja die Nachkommen Adams ...
(Sure 17, Vers 70)
Allahs Gesandter (Allah der Erhabene segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) sagte dazu in einem von Al-Buchari und Muslim überlieferten Hadith: "Ein Muslim ist derjenige, vor dessen Zunge und Hand die Muslime sicher sind." Und nach einem von Muslim und Anderen überlieferten Hadith sagte er beim Abschieds-Haddsch: "Für einen Muslim ist gegenüber einem Muslim haram: dessen Blut, dessen Besitz und dessen Ehre." Zum Erweisen des Respekts gegenüber Allahs Geschöpfen gehört, dass diese nicht zum Experimentierfeld werden, auch wenn die Annahmen einer Person deren Meinung nach sehr wahrscheinlich oder gewichtig sind. Vielmehr muss man dabei auf den Berufskodex zurückgreifen, der als Richtschnur für das Kollektiv zu Gunsten des Kollektivs gilt und dessen Basis darin besteht, dass er das Erlangen des Maximums an Wohlergehen und das Begehen des Minimums an Unmoral-anstrebt.
Der Satan treibt jedoch mit dem Herzen des Menschen ein frevelhaftes Spiel, sodass in dessen Augen sein Privatinteresse von großer Bedeutung und das öffentliche Interesse verschwindend gering und irrelevant erscheint. Überließe man die Angelegenheit jedem gemäß dessen eigenen Bewertung und dessen Wahrscheinlichkeitsdenken, würden einige Leute das Blut und Vermögen anderer Leute für halal erklären, "wobei sie meinen, dass sie gut handeln".
Der Maßstab der Kultur der Völker und der Aufwärtsentwicklung der Gesellschaften wird an der Disziplin der Einzelnen zu Gunsten der Gemeinschaft gemessen, wohingegen der Zusammenbruch der Staaten und der Rückfall der Kulturen dadurch erfolgt, dass die Individuen dem gesellschaftlichen System und den herrschenden Gesetzen den Rücken kehren.
Auf Grund dessen darf weder der Medizinstudent noch irgendein Anderer, der möglicherweise mehr Bildung, Erfahrung und dadurch gewonnene Weisheit in der Medizinwissenschaft besitzt als dieser Student, den Beruf außerhalb des gesetzlichen Rahmens und der Standesetikette ausüben.
Und Allah der Hocherhabene weiß es am besten!