Rechtsnorm für Ehren desjenigen, der schlecht über Islam, Prophetenschaft und Offenbarung spricht
Ihre Frage
Darf ein Ausschuss einer derartigen Person sowohl einen Orden als Hochschätzung und Ehrung für sie und für das Propagieren deren Worte und Gedanken unter den Menschen als auch einen Preis aus Mitteln der Muslime verleihen, obwohl der Ausschuss weiß, was in den Büchern dieser Person auf erwähnte Art und Weise steht und dass diese Bücher gedruckt, veröffentlicht und im Umlauf sind? Und wenn das unzulässig ist, wer steht dann für den Wert dieses Preises, der aus öffentlichem Vermögen vergeudet wurde, gerade?
Antwort
Es ist von der Religion her zwangsläufig bekannt, dass das Hochschätzen der Scharia, Religion und Stellung des vertrauenswürdigen Gesandten Allahs (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) zu den bedeutenden Säulen der Scharia sowie zu den wichtigsten Aufgaben und erhabensten Pflichten gehört. Der Erhabene sagt:
ذَلِكَ وَمَنْ يُعَظِّمْ شَعَائِرَ اللَّهِ فَإِنَّهَا مِنْ تَقْوَى الْقُلُوبِ
Jenes! Und wer die Riten Allahs glorifiziert, so gehören sie wahrhaftig zum Fürchten Allahs in den Herzen!
(Sure 22, Vers 32)
Der Allmächtige sagt ebenfalls:
إِنَّا أَرْسَلْنَاكَ شَاهِدًا وَمُبَشِّرًا وَنَذِيرًا . لِتُؤْمِنُوا بِاللَّهِ وَرَسُولِهِ وَتُعَزِّرُوهُ وَتُوَقِّرُوهُ وَتُسَبِّحُوهُ بُكْرَةً وَأَصِيلًا
WIR haben dich wahrhaftig als Zeugen und Verkünder froher Botschaft und Warner gesandt, damit ihr den Glauben an Allah und SEINEN Gesandten verinnerlicht und IHM Geltung verschafft und IHN verehrt und IHN ob SEINER Erhabenheit über jeden Mangel morgens und spätnachmittags preist.
(Sure 48, Verse 8- 9)
Der Hochmajestätische sagt ebenso:
إِنَّ الَّذِينَ يُؤْذُونَ اللَّهَ وَرَسُولَهُ لَعَنَهُمُ اللَّهُ فِي الدُّنْيَا وَالْآَخِرَةِ وَأَعَدَّ لَهُمْ عَذَابًا مُهِينًا
Wahrhaftig: Diejenigen, die Allah und SEINEN Gesandten verärgern – Allah verflucht sie im Diesseits und Jenseits und ER hat für sie eine verächtliche Pein bereitet.
(Sure 33, Vers 57)
Der Erhabene sagt auch:
لَا تَجْعَلُوا دُعَاءَ الرَّسُولِ بَيْنَكُمْ كَدُعَاءِ بَعْضِكُمْ بَعْضًا قَدْ يَعْلَمُ اللَّهُ الَّذِينَ يَتَسَلَّلُونَ مِنْكُمْ لِوَاذًا فَلْيَحْذَرِ الَّذِينَ يُخَالِفُونَ عَنْ أَمْرِهِ أَنْ تُصِيبَهُمْ فِتْنَةٌ أَوْ يُصِيبَهُمْ عَذَابٌ أَلِيمٌ
Macht den einladenden Aufruf des Gesandten unter euch wie den einladenden Aufruf eines von euch an Anderen! Allah kennt ja diejenigen, die unter euch sich flüchtend davonstehlen.. So mögen sich die, die SEINER Anordnung zuwiderhandeln, davor hüten, dass sie eine Anfechtung heimsuche oder eine schmerzhafte Pein treffe!
(Sure 24, Vers 63)
Die Muslime sind der einvernehmlichen Meinung, dass derjenige, der den Propheten (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) beschimpft oder schlecht über den Islam spricht, außerhalb der Gemeinschaft des Islam steht und Strafe im Diesseits und Pein im Jenseits verdient.
Artikel Nr. 98 w des Strafgesetzes betrachtet jeden, der eine der Offenbarungsreligionen oder zu ihnen gehörenden Gruppierungen verachtet respektive herabwürdigt oder der nationalen Einheit oder dem gesellschaftlichen Frieden schadet, als Verbrecher.
Was aber nun das betrifft, was in der Frage steht, so handelt es sich bei den vom Fragesteller erwähnten Texten – wer auch immer deren Verfasser sei – um den Islam leugnende Texte. Ihr Verfasser stellt sich außerhalb der Gemeinschaft des Islam, wenn er Muslim ist. Seine Publikationen gehören zu den Verbrechen, die der oben erwähnte Artikel im Strafgesetz erwähnt. Hat man sich des Artikulierens solch niedrigstehender, niederträchtiger und zu verwerfender Worte seitens einer bestimmten Person versichert, verdient diese Person das Bezichtigen des Verbrechens und nicht das Ehren. Man muss gegen sie alle strafgesetzlichen Maßnahmen ergreifen, die deren Übel von der Gesellschaft und den Menschen abhalten und diese zu einem warnenden Beispiel für andere törichte Menschen machen, die der Satan zu deren Handlungen verleitet und deren Niederträchtigkeit schönredet. Der Erhabene sagt:
قُلْ هَلْ نُنَبِّئُكُمْ بِالْأَخْسَرِينَ أَعْمَالًا . الَّذِينَ ضَلَّ سَعْيُهُمْ فِي الْحَيَاةِ الدُّنْيَا وَهُمْ يَحْسَبُونَ أَنَّهُمْ يُحْسِنُونَ صُنْعًا
Sprich: Sollen WIR euch Kunde geben von den hinsichtlich des Handelns Verlierenden, deren Bemühen im diesseitigen Leben fehlgeht, während sie damit rechnen, dass sie Gutes hinsichtlich des Wirkens tun?
(Sure 18, Verse 103-104)
Weiß der Ausschuss, der diese Person für diesen Preis auswählt, was diese Person in deren veröffentlichten Büchern schrieb, muss er für den Wert des Preises, der vom Vermögen der Muslime genommen wurde, geradestehen.
Und Allah der Hocherhabene weiß es am besten!