Rechtsnorm für Abrasieren von Haare...

Das Ägyptische Fatwa-Amt

Rechtsnorm für Abrasieren von Haaren seitens eines Haddsch- oder Umra-Durchführenden bei sich und bei Anderen

Ihre Frage

Darf ein Umra- respektive Haddsch-Durchführender nach Beendung der Zeremonien sich selbst oder anderen Umra- respektive Haddsch-Durchführenden die Haare abrasieren?

Antwort

    Es gibt nichts, was dagegen spricht, dass ein Umra-Durchführender nach Beendung seines Sa´i (Laufen zwischen Safa und Marwa) respektive ein Pilger nach dem Aufbruch von Muzdalifa nach Mina sich oder Anderen, der wie er die Voraussetzungen für das Abrasieren oder Kürzen der Haare erfüllt, die Haare schert oder kürzt. Er ist sogar gemäß der allgemeinen Bedeutung der schariatischen Texte zum Abrasieren respektive Kürzen der Haare aufgefordert, wie zum Beispiel in den Worten des Erhabenen: 

ثُمَّ لْيَقْضُوا تَفَثَهُمْ...
 

Alsdann sollen sie ihren Zustand der während des Weihezustands gebotenen eingeschränkten Körperpflege beenden...
                                                                                                                     (Sure 22 ,Vers 29)

    Der Hocherhabene sagt ferner:

...مُحَلِّقِينَ رُءُوسَكُمْ وَمُقَصِّرِينَ...
 

... geschoren euer Haupt und kurzgeschnitten ...
                                                                                                                  (Sure 48, Vers 27)

    Der Prophet (Allah der Erhabene segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) sagte: "Allah erbarme SICH derjenigen, die sich die Haare abrasieren! Allah erbarme SICH derjenigen, die sich die Haare abrasieren! Allah erbarme SICH derjenigen, die sich die Haar abrasieren, und derjenigen, die sich die Haare kürzen!" (Zusammengefasste Version eines von Al-Buchari und Muslim in ihrer jeweiligen Sammlung authentischer Hadithe nach einer Aussage von Abdullah Ibn Umar [möge Allah der Erhabene an beiden Wohlgefallen finden!] überlieferten Hadith.)

    Würden wir dafür keine Erlaubnis aussprechen und diese Haddsch-respektive Umra-Durchführende verpflichten, sich beim Abrasieren respektive Kürzen der Haare auf die sich nicht im Weihezustand Befindenden zu stützen, würden wir den Haddsch- und Umra-Durchführenden Andere beim Durchführen der Anbetungshandlung für sie unbedingt brauchen lassen. Derartiges gibt es nicht bei den Anbetungshandlungen. So braucht der Betende niemanden zur Verrichtung des rituellen Gebets. Das Gleiche gilt sowohl für den Fastenden als auch für den Zakat-Entrichtenden. Ferner sind die Überlieferungen der Gelehrten frei von der Verpflichtung eines sich nicht im Weihezustand Befindenden zur Durchführung dieser Zeremonien. Wäre das eine Bedingung, hätten es die Gelehrten erwähnt. Da es dafür keinen Text gibt, beweist das die Nichtverpflichtung dazu. Vielmehr ist nur das Abrasieren respektive das Kürzen der Haare von einem selbst oder einem Anderen gefordert, wobei dieser Andere sich im Weihezustand befindet oder nicht. E ist unerheblich, ob wir sagen, dass das Abrasieren respektive Kürzen der Haare einen Ritus oder gemäß zweier Meinungen der Schafiiten das Beenden des Weihezustands darstellt; die Rechtsnorm ist dieselbe, dass es nämlich einem sich im Weihezustand Befindenden gestattet ist sich selbst sowie anderen sich im Weihezustand Befindenden zum festgelegten Zeitpunkt hinsichtlich seiner und deren Zeremonien die Haare abzurasieren.

    All dies gründet sich darauf, dass das Abrasieren oder Kürzen der Haare zu jener Zeit während der Zeremonien zulässig wird, nachdem es verboten war. Der sich im Weihezustand Befindende führt in diesem Fall eine zulässige Handlung durch, genauso wenn er einem sich nicht im Weihezustand Befindenden die Haare abrasiert. An-Nawawi sagte in seinem Werk Rawdatu-t-Taalibin: "Einem sich im Weihezustand Befindenden ist gestattet einem sich nicht im Weihezustand Befindenden die Haare abzurasieren."

    Der Grund für die Annahme des Nicht-Erlaubtseins dieses Handeln seitens Umra- und Haddsch-Durchführender liegt eventuell darin, dass das Abrasieren von Körperhaaren bekanntlich zu den verbotenen Dingen im Weihezustand gehört. Das ist auch richtig. Jedoch bleibt dieses Verbotene nur so lange bestehen, bis die Zeremonien einen bestimmten Zeitpunkt erreichen und für einen sich im Weihezustand Befindender die Zeit zur Beendung des Weihezustands durch Abrasieren respektive Kürzen der Haare gekommen ist, so dass ihm alles, was ihm nach Eintreten in den Weihezustand verboten war, wieder erlaubt wird (was beim Beenden des Weihezustands der Umra oder beim zweiten respektive gänzlichen Beenden des Haddsch-Weihezustands gilt), respektive das Meiste wieder erlaubt wird (wenn es um einen teilweise zu beendenden Haddsch-Weihezustand geht).

Und Allah der Hocherhabene weiß es am besten.

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