Heiraten der Schwester einer Ehefra...

Das Ägyptische Fatwa-Amt

Heiraten der Schwester einer Ehefrau nach deren Ableben

Ihre Frage

Ist mir das Heiraten der Schwester meiner Ehefrau nach Ablauf von 48 Tagen nach deren Ableben erlaubt?

Antwort

    Ja, es ist zulässig. Das Verbotene bei der Frage der zwei Schwestern liegt im gleichzeitigen Verheiratetsein mit beiden, und zwar auf Grund der Worte des Erhabenen beim Erwähnen der zum Heiraten verwehrten Frauen:

...وَأَنْ تَجْمَعُوا بَيْنَ الْأُخْتَيْنِ...
 

... und dass ihr zwei Schwestern zusammen nehmt...
                                                                                                   (Sure 4, Vers 23)

    Sofern eine Ehefrau verstorben ist, ist es ihrem Witwer das Heiraten ihrer Schwester ohne Abwarten respektive Warten auf das Verstreichen einer Zeitspanne gestattet. Ebenso darf, wenn eine Frau unwiderruflich geschieden wurde, ihr Geschiedener ihre Schwester ohne Wartezeit gemäß der Meinung der meisten Gelehrten heiraten, wohingegen er laut der Meinung der Hanafiten den Verlauf einer Zeitpanne, die der Wartezeit einer Geschiedenen gleicht, abwarten muss.

Und Allah der Hocherhabene weiß es am besten!

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