Werfen der sieben Steinchen auf ein...

Das Ägyptische Fatwa-Amt

Werfen der sieben Steinchen auf einmal

Ihre Frage

Jemand bevollmächtigte mich zur Zeit des Haddsch zum Bewerfen des Aqaba-Säule. Wegen des Gedränges warf ich jedoch dafür bestimmten Steinchen alle auf einmal. Wie lautet nun die Rechtsnorm? Es ist zu bemerken, dass er schon verstorben ist und ich ihm dies vorher nicht mitgeteilt habe.

Antwort

    Wenn es sich so verhält, wie in der Frage geschildert, so muss im Laufe des Jahres im ehrwürdigen Haram-Bereich – das heißt in Mina, in Mekka, in Muzdalifa oder an irgendeinem Ort innerhalb der Grenzen Mekkas – ein Opfertier geschlachtet werden, und zwar gestützt auf die vier sunnitischen Rechtsschulen, dass das einzelne Werfen der Steinchen Pflicht ist und jemand, der den Großteil des Werfens an einem der Tage des Werfens unterlässt, ein Opfertier schlachten muss.

    Dies geschieht aus Ihrem eigenen Vermögen, denn Sie waren durch das Unterlassen des Ihnen aufgetragenen Werfens nachlässig. Ferner unterliefen Sie den Auftrag durch Ihr Unvermögen zum Werfen, so dass dessen jeweilige besondere Zeit verstrich.

Und Allah, der Hocherhabene, weiß es am besten!

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