Haddsch für Andere von gespendetem ...

Das Ägyptische Fatwa-Amt

Haddsch für Andere von gespendetem Geld

Ihre Frage

Ich habe einen Sohn, der in Saudi-Arabien arbeitet. Er schickte mir eine Einladung zum Haddsch auf seine Kosten. Ist es nun rechtens, dass ich diesen Haddsch für meine Mutter durchführe, obwohl dieser nicht aus meinem Vermögen verrichtet wird?

Antwort

    Der Haddsch für Andere kann sowohl aus dem Vermögen des Pilgers als auch aus dem Vermögen desjenigen, für den der Haddsch unternommen wird, oder aus dem Vermögen eines Anderen durchgeführt werden. Ein zur Einhaltung religiöser Vorschriften Verpflichteter wird durch die Huld Allahs des Erhabenen in einem Ausmaß belohnt, das seiner Erschöpfung und Anstrengung sowie seinem Aufwand entspricht. In einem von Al-Buchari und Muslim überlieferten Hadith sagte der Prophet (Allah der Erhabene segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) zu A`ischa (möge Allah der Erhabene an ihr Wohlgefallen finden!) hinsichtlich der Belohnung ihrer Umra: "Dies entspricht deiner Anstrengung." Oder er sagte: "Dies entspricht deinem Aufwand." 

    Auf Grund dessen spricht nichts gegen Ihre Durchführen des Haddsch für Ihre Mutter bei diesem Mal, bei dem Sie auf Grund einer Einladung Ihres Sohnes reisen – unter der Bedingung, dass Sie bereits für sich selbst den Haddsch durchgeführt haben. Die Belohnung erfolgt für Sie, Ihre Mutter sowie Ihren Sohn durch die Huld und Ehrung Allahs des Erhabenen . Im Quran steht:
 

... وَاللَّهُ ذُو الْفَضْلِ الْعَظِيمِ
 

... und Allah ist der Eigner enormer Huld.

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