Bevollmächtigen einer Person seiten...

Das Ägyptische Fatwa-Amt

Bevollmächtigen einer Person seitens eines Unfähigen zum Durchführen des Haddsch für ihn

Ihre Frage

Ich habe einen 80-jährigen Onkel, der an vielen Krankheiten leidet, nämlich Herzkrankheit, Brust-Allergie und Nierenkrankheit. Er legte mir die Durchführung des Haddsch für ihn nach seinem Ableben ans Herz. Darf ich nun diesen Haddsch schon zu seinen Lebzeiten durchführen?

Antwort

    Wenn es sich so verhält, wie in der Frage geschildert, so spricht nichts dagegen, dass der Fragesteller den Haddsch für seinen kranken Onkel durchführt, falls dieser den Haddsch nicht selbst durchführen kann – vorausgesetzt, er wird von seinem Onkel zur Durchführung des Haddsch bevollmächtigt und hat bereits den Haddsch für sich selbst durchgeführt. 

    Aus dem Erwähnten ergibt sich die Antwort auf das, was in der Frage steht.

    Und Allah der Hocherhabene weiß es am besten!

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