Bevollmächtigen einer Person seitens eines Unfähigen zum Durchführen des Haddsch für ihn
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Antwort
Wenn es sich so verhält, wie in der Frage geschildert, so spricht nichts dagegen, dass der Fragesteller den Haddsch für seinen kranken Onkel durchführt, falls dieser den Haddsch nicht selbst durchführen kann – vorausgesetzt, er wird von seinem Onkel zur Durchführung des Haddsch bevollmächtigt und hat bereits den Haddsch für sich selbst durchgeführt.
Aus dem Erwähnten ergibt sich die Antwort auf das, was in der Frage steht.
Und Allah der Hocherhabene weiß es am besten!