Unterlassen des Abrasierens oder Kü...

Das Ägyptische Fatwa-Amt

Unterlassen des Abrasierens oder Kürzens der Haare nach Sa´i (Lauf zwischen Safaa und Marwa) und Tawaafu-l-Ifaada (Besuchs-Umlauf um Ka´ba)

Ihre Frage

Ich führte einen Tamattu´-Haddsch (Umra-Durchführung während der Haddsch-Monate und dann im selben Jahr Haddsch-Durchführung). Am Ende dieses Haddsch unternahm ich den Tawaafu-l-Ifaada und den Sa´i, wobei ich das Kürzen der Haare vergaß. Muss ich nun eine Ersatzleistung erbringen?

Antwort

    Die meisten Rechtsgelehrten sind der Meinung, dass das Kürzen der Haare eine Pflicht ist, deren Unterlassen das Schlachten eines Opfertieres erfordert. Mithin muss der Fragesteller ein Schaf als Sühne für seine Vergesslichkeit hinsichtlich des Kürzens der Haare schlachten.

    Aus dem Erwähnten ergibt sich die Antwort auf die Frage.

    Und Allah der Hocherhabene weiß es am besten!

Dies teilen:

Zusammenhängende Fatwas