Ausrichten der Gebetsreihen und Mit...

Das Ägyptische Fatwa-Amt

Ausrichten der Gebetsreihen und Mitbringen von Kindern in Moscheen

Ihre Frage

Die erste Frage geht um das Ausrichten der Reihen im rituellen Gebet. Gibt es hinsichtlich dessen einen schariatischen Text?

    Die zweite Frage geht um das Mitbringen von Kindern in Moscheen. Wie lautet die Rechtsnorm dafür?

Antwort

    Beantwortung der ersten Frage: 

    In der edlen prophetischen Sunna gibt es viele Hadithe hinsichtlich der Aufforderung zum Ausrichten der Gebetsreihen. Zu ihnen gehört, was bei Al-Buchari und Muslim in deren jeweiligen Sammlung authentischer Hadithe steht, und zu ihnen gehört auch, was in anderen Werken steht:

1. Zu dem, was in den beiden Sammlungen authentischer Hadithe steht, gehört ein Hadith von Anas Ibn Maalik (möge Allah an ihm Wohlgefallen finden!) nach einer Aussage des Propheten (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!): "Richtet eure Gebetsreihen aus, denn das Ausrichten der Gebetsreihen gehört zum Verrichten des rituellen Gebets!"
2. Ein weiterer Hadith von Anas (möge Allah an ihm Wohlgefallen finden!) lautet, dass der Prophet (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) sagte: "Richtet die Gebetsreihen aus, denn ich sehe euch hinter meinem Rücken!"
3. In den beiden Sammlungen authentischer Hadithe steht ferner ein Hadith von An-Nu´maan Ibn Baschir (möge Allah an ihm Wohlgefallen finden!), dass er sagte: "Der Prophet (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) sagte: «Ihr sollt ganz gewiss eure Gebetsreihen ausrichten, sonst wird Allah ganz gewiss eure Gesichter unterschiedlich sein lassen!»"
4. In einem von Imam Muslim nach einer Aussage von Abu Mas´ud (möge Allah an ihm Wohlgefallen finden!) überlieferten Hadith sagte dieser: "Allahs Gesandter (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) pflegte vor dem rituellen Gebet unsere Schultern genau zu überprüfen und zu sagen: «Richtet euch aus und steht nicht unterschiedlich, damit auch eure Herzen sich nicht unterscheiden!»"
5. In einem von Imam Abu Dawud in dessen Hadith-Sammlung nach einer Aussage von Ibn Umar (möge Allah an beiden Wohlgefallen finden!) überlieferten Hadith mit authentischer Überliefererkette sagte Allahs Gesandter (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!): "Richtet die Gebetsreihen mit parallelen Schultern aus! Schließt Lücken! Seid milde euren Brüdern gegenüber! Lasst keine Lücken für den Satan! Wer sich gut in eine Gebetsreihe einreiht, den reiht Allah gut ein, und wer einen Zwischenraum lässt, dem lässt Allah einen Zwischenraum."

    Das Ausrichten der Gebetsreihen hat zwei Bedeutungen, die bereits in den oben erwähnten Hadithen vorkommen:

    Die erste ist das wahrnehmbare Ausrichten, nämlich das Bilden einer geraden Reihe seitens der Stehenden in einer einheitlichen Art und Weise, so dass kein Betender vor dem Anderem steht.

    Die zweite ist das ideelle Ausrichten, nämlich das Schließen von Lücken und Zwischenräumen in den Gebetsreihen, so dass es keine Lücken gibt.

    Die Gelehrten sind der einvernehmlichen Meinung, dass das Ausrichten der Gebetsreihen beim Gemeinschaftsgebet eine regelmäßig praktizierte Sunna darstellt. Die Hanafiten und andere Gelehrte bestimmten sogar, dass dies eine Pflicht für den Imam ist. Jedoch soll das Ausrichten der Gebetsreihen in freundlicher und sympathischer Weise erfolgen, besonders nachdem es nur noch wenig Wissen gibt. Die Angelegenheit erfordert also ein Mehr an Milde gegenüber den Menschen um diese zu lehren und zu unterweisen. All dies soll indes nicht auf Kosten des ursprünglichen Zieles des rituellen Gebetes gehen, nämlich die Präsenz des Herzens und dessen Demut. Es kommt also der Vervollkommnung näher, wenn man sowohl die äußere als auch die innere Sunna des Propheten praktiziert. Ist das Verbinden der beiden Arten nicht möglich, so haben das Bewahren der Demut des Herzens gegenüber dem Schöpfer dem Gepriesenen im rituellen Gebet sowie die Verbundenheit unter den Muslimen den Vorrang vor der äußeren Befolgung, die frei ist vom grundlegenden, als Primärziel geltenden eigentlichen Sinn. Die äußere Befolgung ist ein sekundäres Ziel. Bei Widersprüchlichkeit hat das Primärziel Vorrang vor dem Sekundärziel, wobei die Vervollkommnung im Festhalten an beiden besteht.

    Der hanafitische Hochgelehrte Al-Kaschmiri sagt in seinem Werk Al-Arfu-sch-Schazi Scharhu Sunani-t-Tirmidhi (Bd. 1, S. 235, Aufl. Mu`asasatu Duha): "Das Ausrichten der Gebetsreihen bildet eine Pflicht für einen Imam, wie es im Werk Ad-Duru-l-Muchtaar erwähnt wird, wobei das Unterlassen dessen an das haram grenzende Unerwünschtsein darstellt. Ibn Hazm sprach sich sogar für dessen Verpflichtung aus. Beim Ausrichten sind die Fersen das Entscheidende. Was aber das betrifft, was Al-Buchari hinsichtlich des Aneinanderpressens der Fersen erwähnte, so behaupten einige Leute, dass dies wörtlich zu verstehen sei. Es geht indes um eine Emphase seitens des Überlieferers. Das Wahre ist indes die Nicht-Verpflichtung dessen. Vielmehr ist die der Demut nähere Angelegenheit angemessener." Zitatende.

    Beantwortung der zweiten Frage:

    Von der Scharia her spricht nichts gegen das Mitbringen von Kindern in die Moschee; es ist sogar wünschenswert, falls sie Urteilsvermögen haben, damit man sie an das rituelle Gebet gewöhnt sowie zum Lieben jener Glaubenssphären erzieht, zu denen die Muslime zum anbetenden Dienen Allahs des Erhabenen zusammenkommen, so dass dies später eine ihrer Charaktereigenschaften wird. Ferner soll man darauf bedacht sein, ihnen gute Sitten beizubringen und das Stören der Betenden sowie das Spiel in der Moschee zu untersagen, vorausgesetzt, dies geschieht mit Freundlichkeit und Barmherzigkeit. Man soll ferner mit den Kindern in äußerster Milde und Langmütigkeit ohne Erschrecken oder Einschüchterung umgehen. Drastische Reaktionen, die das Kind eventuell von einigen Betenden findet, verursachen möglicherweise bei ihm einen Schock oder Angst respektive Schrecken vor diesem Ort. Im Grundsatz sollen das Kind zum Lieben dieses Ortes erzogen und sein Herz an das Haus Allahs des Erhabenen gebunden werden, wie es im Hadith steht, der über die sieben Arten von Leuten, die Allah mit SEINEM Schatten am Jüngsten Tag beschatten wird, steht: "...und ein Mann, dessen Herz ständig mit der Moschee verbunden ist...". En Kind soll dazu erzogen werden, dass die Moschee voller Barmherzigkeit, Geschenken und Segnungen ist.

    Zu den Hadithen, die die Gelehrten als Beweise für die Zulässigkeit des Mitbringens von Kindern in Moscheen anführen, gehören folgende:

    In einem von Al-Buchari und Muslim in ihrer jeweiligen Sammlung authentischer Hadithe nach einer Aussage von Abu Qataada Al-Ansaari (möge Allah an ihm Wohlgefallen finden!) überlieferten Hadith heißt es, dass Allahs Gesandter (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) das rituelle Gebet zu verrichten pflegte, während er seine Enkelin Umama, die Tochter von Zainab trug.

    Der Hadithwissenschaftler Ibn Hadschar sagt in seinem Werk Fathu-l-Bari (Bd. 1, S. 592, Aufl. Dar Al-Ma´rifa): "Dieser Hadith wird als Beweis für die Zulässigkeit betrachtet, dass man Kinder Moscheen betreten lassen darf." Frei zitiert.

    In einem von Imam Ahmad, Abu Dawud, At-Tirmidhi, An-Nasaa`i, Ibn Maadscha, Ibn Hibbaan und Al-Haakim nach einer Aussage von Buraida (möge Allah an ihm Wohlgefallen finden!) veröffentlichten Hadith heißt es: "Während der Prophet (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) eine Ansprache hielt, kamen Al-Hasan und Al-Husain (möge Allah an beiden Wohlgefallen finden!) in zwei roten Hemden herbei und stolperten. Da stieg der Gesandte Allahs (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) vom Rednerpodest hinab und trug einen von ihnen auf der einen Seite und den anderen auf der anderen. Dann stieg er wieder auf das Rednerpodest und sagte: "Allah sagt die Wahrheit:

إِنَّمَا أَمْوَالُكُمْ وَأَوْلَادُكُمْ فِتْنَةٌ
 

    Eure Besitztümer und eure Kinder sind nun aber nichts weiter als eine Anfechtung..." 
                                                                                                                            (Sure 64, Vers 15)

    Als ich diese beiden Jungen gehen und stolpern sah, ertrug ich es nicht und unterbrach meine Ansprache und stieg zu beiden hinunter."

    Von diesen beiden und anderen Hadithen schlussfolgerten die Gelehrten die Zulässigkeit des Mitbringens von Kindern in die Moschee. Sie nehmen jene Kinder aus, die mit dem Spielen in der Moschee nicht aufhören, wenn man ihnen dies untersagt, wobei man sie trotzdem nur mit Milde und Barmherzigkeit betreuen soll.

    Und Allah der Hocherhabene weiß es am besten!

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