Zakat auf einige Bodenerträge und F...

Das Ägyptische Fatwa-Amt

Zakat auf einige Bodenerträge und Früchte

Ihre Frage

Die Frage eines Verwaltungsratsvorsitzenden geht um eine Firma, die eine Obstplantage als ein Investitionsprojekt besitzt, in der sich Bäume und Pflanzen wie folgt befinden:

• Fläche von 400 Feddan (= ca. 168 ha) ertragreicher Olivenbäume, die von Wasserbrunnen mittels eines Tröpfchenbewässerungs-Systems bewässert werden.
• Fläche von 100 Feddan (= ca. 42 ha) ertragreicher Rebstöcke, die von Wasserbrunnen mittels eines Tröpfchenbewässerungs-Systems bewässert werden.
• 2.000 ertragreiche Dattelpalmen, die von Wasserbrunnen mittels eines Tröpfchenbewässerungs-Systems bewässert werden.
• Fläche von 25 Feddan (= ca. 10.5 ha) ertragreicher Mangobäume, die von Wasserbrunnen mittels eines Tröpfchenbewässerungs-Systems bewässert werden.
• Fläche von 600 Feddan (= ca. 252 ha) Getreide (Weizen, Sesam, Mais, ...), die mit Wasser eines Bewässerungskanals bewässert werden, wobei das Wasser mittels einer Pumpstation gehoben und zum Acker durch Maschinen des Tröpfchenbewässerungs-Systems gepumpt wird.
• Fläche von 300 Feddan (= ca. 126 ha) Gemüse (Kürbis, Erbse, Okra, ...), die mit Wasser eines Bewässerungskanales bewässert werden, wobei das Wasser mittels eines Pumpwerkes gehoben und zum Acker durch Maschinen des Tröpfchenbewässerungs-Systems gepumpt wird.
 

    Die Frage lautet nun: Auf welche Arten des oben Erwähnten muss man Zakat entrichten? Und wie kann man sie entrichten?

Antwort

    Was Trauben, Datteln und Weizen betrifft, so muss man gemäß der einvernehmlichen Meinung Zakat auf all diese drei Arten entrichten. In einem von Ad-Daaraquttni mit einer schwachen Überlieferungskette überlieferten Hadith wurde Abdullah Ibn Amr über Juwelen, Perlen, Gemmen, kleine Edelsteine und Bodengewächse wie Hülsenfrüchte, Schlangengurken und Salatgurken befragt. Er erwiderte: "Man entrichtet weder auf Edelsteine noch auf Hülsenfrüchte Zakat. Allahs Gesandter (Allah segne ihn und schenke ihm Wohlergehen!) machte indes die Zakat auf Weizen, Gerste, Datteln und getrocknete Weinbeeren zur Pflicht."

    Ibn Hadschar erwähnte in seinem Werk At-Talchis, dass Al-Baihaqi die Bedeutung dieses Hadiths in Mursal -Formen (unvollständige Hadithe) überlieferte. Ibn Hadschar berichtete auch über ihn, dass dieser sagte: "Die Wege dieser Formen eines Mursal-Hadithes sind verschiedenartig, wobei sie sich aber einander unterstützen." Zitatende. 

    In einem von Ad-Daaraquttni überlieferten Hadith sagte Umar Ibn Al-Chattab: "Allahs Gesandter (Allah segne ihn und schenke ihm Wohlergehen!) machte die Zakat nur auf die vier folgenden Arten zur Pflicht: Weizen, Gerste, Rosinen und Datteln."

    In einem von Al-Haakim veröffentlichten und von ihm für authentisch erklärten und von Adh-Dhahabi gutgeheißenen Hadith wird nach einer Aussage von Mu´aadh und Abu Musa (möge Allah der Erhabene an beiden Wohlgefallen finden!)berichtet, dass Allahs Gesandter (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) die beiden (möge Allah der Erhabene an beiden Wohlgefallen haben!) in den Jemen schickte um die Leute dort in der Angelegenheit ihrer Religion zu unterweisen. Da wies er sie an, dass sie die Zakat nur auf die vier folgenden Arten einziehen, nämlich Weizen, Gerste, Datteln und Rosinen."

    Außer diesen vier Arten sind die Gelehrten unterschiedlicher Meinung, und zwar hinsichtlich der vorgeschriebenen Zakat auf Bodenerträge, Obst und Gemüse. Wir halten es für opportun, uns hierbei die Meinung der schafiitischen Rechtslehre zu Eigen zu machen. Demzufolge muss man "außer den drei bereits erwähnten Arten [Trauben, Datteln und Weizen]" hinsichtlich der Bodenerträge die Zakat nur auf diejenigen nährenden Lebensmittel entrichten, "mittels derer der Körper in der Regel am Leben erhalten wird", also vom in der Frage Erwähnten nur auf Mais und Saubohnen. Es gibt keine Zakat auf Oliven, weil man sie nicht auf Vorrat halten kann, und es gibt auch keine Zakat auf Mango, weil man Zakat auf Früchte ausschließlich auf Weintrauben und Datteln entrichtet, und ebenfalls gibt es auf keine einzige Gemüsesorte Zakat und schließlich gibt es auch auf Sesam keine Zakat.

    Imam Ad-Damiri erwähnte in seinem Werk An-Nadschmu-l-wahhaadsch ala Scharhi-l-Minhaadsch Folgendes: "Was nun aber das betrifft, was man nicht als nährende Lebensmittel bezeichnet, so braucht man auf den größten Teil von ihnen ohne jede Meinungsverschiedenheit keine Zakat zu entrichten, wie Quitten, Äpfel, Granatäpfel, Wassermelonen, Schlangengurken, Sal´a (Bäume mit sauren kleinen schwarzen Früchten), Sesam usw." (Bd.3, S. 1666).

    Da nun diese Ackerpflanzen mittels Maschinen kultiviert werden, gilt für sie die Hälfte eines Zehntels als Pflicht, und zwar gemäß den Worten des Propheten (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) in einem von Al-Buchari nach einer Aussage von Abdullah Ibn Umar (möge Allah der Erhabene an beiden Wohlgefallen finden!) überlieferten Hadith und in einem ähnlichen von Muslim nach einer Aussage von Dschaabir ibn Abdulllah (möge Allah der Erhabene an beiden Wohlgefallen finden!) überlieferten Hadith: "Für das, was man mit Vorrichtungen zum Besprengen bewässert, wird die Hälfte eines Zehntels als Zakat entrichtet."

Und Allah der Hocherhabene weiß es am besten!

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