Rechtsnorm für Tragen eines genähten Kleidungsstücks aus Vergesslichkeit
Ihre Frage
Wozu ist er nun angesichts dieser Handlung verpflichtet?
Antwort
Bei den Schafiiten ist vorgesehen, dass weder der Vergessende noch der Unwissende ob des Begehens von etwas Verbotenem im Weihezustand im Zuge von Behaglichkeit, wie Parfüm, Geschlechtsverkehr, Tragen genähter Kleidung und Bedecken des Gesichts und Kopfs zu einer Sühneleistung verpflichtet ist. Dazu ist ausschließlich derjenige verpflichtet, der etwas davon absichtlich und wissend ausübt.
Auf Grund dessen und in Beantwortung der Frage gilt Folgendes:
Falls das Tragen eines Obergewandes während des Weihezustands nach dem Bewerfen der Aqaba-Säule aus Vergesslichkeit respektive Unwissenheit erfolgte, so trifft denjenigen, der es tat, kein Vergehen. Außerdem macht dies seinen Haddsch nicht rechtsungültig und er ist nicht zum Schlachten eines Opfertiers als Sühne dafür verpflichtet.
Und Allah der Hocherhabene weiß es am besten!