Eile an den drei dem Opfertag folge...

Das Ägyptische Fatwa-Amt

Eile an den drei dem Opfertag folgenden Tagen und Bewerfen der Säulen an ihnen nach Mitternacht

Ihre Frage

Wir kamen mit der Unterstützung Allahs im letzten Jahr der Verpflichtung zum Haddsch nach. Dem Programm des Tourismusunternehmens für das Durchführen der Riten zufolge fand das symbolische Bewerfen des Satans mit Steinchen wie folgt statt:

• Nach Muzdalifa begaben wir uns zum Ausüben des Besuchs-Umlaufs um die Ka´ba und dann zum symbolischen Bewerfen des Satans mit Steinchen und dann zum Abrasieren des Haares.
• Das zweite Bewerfen mit Steinchen erfolgte am ersten dem Opfertag folgenden Tag nach dem Stehen der Sonne im Zenit.
• Das dritte Bewerfen mit Steinchen erfolgte nach Mitternacht des zweiten dem Opfertag folgenden Tages nach festem Versichern der Rechtsgültigkeit des Bewerfens mit Steinchen nach Mitternacht seitens des Unternehmens, und zwar ohne Abstimmen mit dem betreuenden saudischen Lenkungsbüro.
• Dann begaben wir uns kurz vor dem Morgengebet zum Durchführen des Abschieds-Umlaufs um die Ka´ba und brachen am Morgen nach Dschidda und dann nach Kairo auf.

    Sind diese Schritte rechtens? Gibt es realiter eine Fatwa für die Rechtsgültigkeit des Bewerfens mit Steinchen nach Mitternacht? Kurz gefragt: Ist dieser Haddsch, so Allah will, rechtens oder sind wir zu irgendetwas verpflichtet?

Antwort

    Der Haddsch ist rechtens, und was durchgeführt wurde, ist ebenso rechtens. Wir bitten Allah um Annahme!

Und Allah der Hocherhabene weiß es am besten!

Dies teilen:

Zusammenhängende Fatwas