Frauen-Abstimmung bei Beschlüssen e...

Das Ägyptische Fatwa-Amt

Frauen-Abstimmung bei Beschlüssen eines Konsultativrats

Ihre Frage

Es wurde ein Konsultativrat für die Moschee der Universität von East Anglia (University of East Anglia) in Norwich in Großbritannien geschaffen, dem auch einige arabische und englische Frauen angehören. Die Beschlüsse werden im Rat per Abstimmung gefasst. Ist die Abstimmung der Frauen in diesem Rat gestattet? Oder ist es nicht zulässig, so dass lediglich die Stimmen der Männer angenommen werden?

Antwort

    Der Islam stellt den Mann der Frau hinsichtlich der Rechte und Pflichten gleich, ausgenommen das, was die jeweilige Naturanlage der beiden erfordert. Er gewährt nämlich der Frau all deren Rechte, gibt ihr deren Wertschätzung, erhöht deren Ansehen, schafft für sie eine unabhängige finanzielle Verpflichtung und respektiert deren Verfügungsgewalt über deren legitimen Rechte. Der Islam gewährt der Frau ferner das Recht auf Ausübung sämtlicher bürgerlicher Rechte, solange diese deren Natur, mit der Allah der Erhabene sie erschaffen hat, entsprechen.

    Dazu gehört die Gleichstellung von Mann und Frau hinsichtlich der Meinungsäußerung und Beratung in öffentlichen und privaten Angelegenheiten sowie in religiösen und nicht-religösen Fragen. Dafür gibt es viele Beweise. Zu diesen zählen die Worte des Erhabenen:

وَالْمُؤْمِنُونَ وَالْمُؤْمِنَاتُ بَعْضُهُمْ أَوْلِيَاءُ بَعْضٍ يَأْمُرُونَ بِالْمَعْرُوفِ وَيَنْهَوْنَ عَنِ الْمُنْكَرِ

    Und die Männer, die den Glauben verinnerlicht haben, und die Frauen, die den Glauben verinnerlicht haben, sind einer von ihnen des anderen vertrauter Freund. Sie gebieten das Rechte und verbieten das Verwerfliche ...
                                                                    (Sure 9, Vers 71)

    Denn der ehrwürdige Vers unterscheidet nicht zwischen Frauen und Männern hinsichtlich dieser beiden bedeutenden religiösen Pflichten. Und die Abstimmung gilt als eine Art Ratschlag und Gebieten des Rechten und Verbieten des Verwerflichen. Das Gleiche gilt für das Leisten des Treueids seitens der Frauen. Sie verpflichteten sich nämlich gegenüber dem Gesandten (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!), der Religion bei ihren Seelen zum Sieg zu verhelfen. Der ehrwürdige Quran weist darauf in den folgenden Worten des Erhabenen hin:

يَا أَيُّهَا النَّبِيُّ إِذَا جَاءَكَ الْمُؤْمِنَاتُ يُبَايِعْنَكَ عَلَى أَنْ لَا يُشْرِكْنَ بِاللَّهِ شَيْئًا وَلَا يَسْرِقْنَ وَلَا يَزْنِينَ وَلَا يَقْتُلْنَ أَوْلَادَهُنَّ وَلَا يَأْتِينَ بِبُهْتَانٍ يَفْتَرِينَهُ بَيْنَ أَيْدِيهِنَّ وَأَرْجُلِهِنَّ وَلَا يَعْصِينَكَ فِي مَعْرُوفٍ فَبَايِعْهُنَّ وَاسْتَغْفِرْ لَهُنَّ اللَّهَ إِنَّ اللَّهَ غَفُورٌ رَحِيمٌ

    O Prophet, wenn Frauen, die den Glauben verinnerlicht haben, zu dir kommen um dir den Treueid zu leisten, dass sie Allah nichts beigesellen und nicht stehlen und keinen außerehelichen Geschlechtsverkehr ausüben und ihre Kinder nicht töten und nicht mit einer Verleumdung kommen, die sie zwischen ihren Händen und Beinen lügnerisch ersinnen, und sich dir nicht im Rechten widersetzen, dann nimm ihren Treueid an und bitte für sie Allah um Vergebung! Allah ist wahrhaftig allvergebend, allbarmherzig.
                                                                                                               (Sure 60, Vers 12)

    Zu diesen Beweisen gehört ebenso das Ratsuchen des Propheten (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) bei seiner Ehefrau Umm Salama (möge Allah an ihr Wohlgefallen finden!) hinsichtlich des Friedensabkommens von Hudaibija sowie das, wozu Asmaa Bint Abu Bakr (möge Allah an beiden Wohlgefallen finden!) ihren Sohn Abdullah Ibn Az-Zubair (möge Allah an beiden Wohlgefallen finden!) hinsichtlich der Standhaftigkeit um des Islam willen anwies.

    Als Beweis dafür dient ferner, dass das Hindern einer Frau an Abgabe deren Stimme untrennbar mit Zurückhalten deren Wissens und zur Verhinderung deren Rates ist, wobei beides schariatisch tadelnswert und rational unmoralisch ist. Allah der Erhabene sagt über die Bestrafung des Zurückhaltens von Wissen und dessen Missbilligen:

وَإِذْ أَخَذَ اللَّهُ مِيثَاقَ الَّذِينَ أُوتُوا الْكِتَابَ لَتُبَيِّنُنَّهُ لِلنَّاسِ وَلَا تَكْتُمُونَهُ فَنَبَذُوهُ وَرَاءَ ظُهُورِهِمْ وَاشْتَرَوْا بِهِ ثَمَنًا قَلِيلًا فَبِئْسَ مَا يَشْتَرُونَ

    Und da Allah den Bund geschlossen hatte mit denjenigen, denen das Offenbarungsbuch gegeben ward: „Dass ihr es ganz gewiss den Menschen darlegt und es nicht verheimlicht!“ Da warfen sie es hinter ihren Rücken und erkauften es um einen geringen Preis. Und wie elend ist, was sie erkaufen!
                                                                             (Sure 3, Vers 187)

    Es ist bekannt, dass die Schriftbesitzer die zur Einhaltung religiöser Vorschriften verpflichteten Männer und Frauen sind und niemand sagt, dass die zur Einhaltung religiöser Vorschriften Verpflichteten nur die Männer darstellen. Das im obigen Vers stehende maskuline Relativpronomen steht als Verallgemeinerung für beide Geschlechter, wie es in den meisten ehrwürdigen Quran-Versen und den Texten der edlen Sunna der Fall ist.

    In einem von Abu Dawud, At-Tirmidhi, Ibn Maadscha und Ahmad nach einer Aussage von Abu Huraira (möge Allah der Erhabene an ihm Wohlgefallen finden!) überlieferten und von At-Tirmidhi für gutgeheißenen Hadith sagte der Prophet (Allah der Erhabene segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!): "Wer nach Wissen gefragt wird und dieses verheimlicht, dem wird Allah am Auferstehungstag einen Zügel aus Feuer anlegen." Ferner sagt Allah der Gepriesene im Zusammenhang mit Anhalten zur Aufrichtigkeit nach bestem Können und deren Zugehörigkeit zur Religion:

لَيْسَ عَلَى الضُّعَفَاءِ وَلَا عَلَى الْمَرْضَى وَلَا عَلَى الَّذِينَ لَا يَجِدُونَ مَا يُنْفِقُونَ حَرَجٌ إِذَا نَصَحُوا لِلَّهِ وَرَسُولِهِ مَا عَلَى الْمُحْسِنِينَ مِنْ سَبِيلٍ

    Es ist nichts gegen die Schwachen und nichts gegen die Kranken und nichts gegen diejenigen, die nicht finden, was sie ausgeben, an Einwand, wenn sie gegenüber Allah und SEINEM Gesandten ehrlich handeln. Gegen die Gutes Tuenden gibt es keinen Weg ...
                                                                                                                             (Sure 9, Vers 91)

    Allah machte das Erteilen eines aufrichtigen Rates um Allahs des Erhabenen und SEINES Gesandten (Allah der Erhabene segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) willen zur Bedingung für den Wegfall eines schariatischen Vorwurfs gegen diejenigen, die dem Dschihad mit dem Gesandten Allahs (Allah der Erhabene segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) fernblieben, sogar wenn es sich um Schwache und Kranke handelt.

    In einem von Muslim, Abu Dawud, An-Nasaa`i und Ahmad nach einer Aussage von Tamim Ad-Dari (möge Allah der Erhabene an ihm Wohlgefallen finden!) überlieferten und von At-Tirmidhi gutgeheißenen Hadith sagte der Prophet (Segen und Wohlergehen seien mit ihm!): "Religion ist wahrhaftig aufrichtiger Rat! Religion ist wahrhaftig aufrichtiger Rat! Religion ist wahrhaftig aufrichtiger Rat!" Man fragte: "Um wessentwillen, o Gesandter Allahs?" Er erwiderte: "Um Allahs, SEINES Offenbarungsbuches, SEINES Gesandten sowie der Führer und der breiten Masse der Muslime willen." Dieser Hadith wurde nach einer Aussage von Abu Huraira (möge Allah der Erhabene an ihm Wohlgefallen finden!) auch von An-Nasaa`i und At-Tirmidhi überliefert und von diesem für akzeptabel erklärt.

    Da diese Gleichstellung hinsichtlich der Rechte und Pflichten bei den Gelehrten des Islam festgestellt ist und diese eine Vielzahl von diesbezüglichen schariatischen Texten gesammelt haben und somit die Religion gut verstehen, gilt Folgendes zu den bekannten Regeln der Religion: "Die Frauen bilden mit den Männern ein Ganzes." Dabei handelt es sich um einen Hadith-Text, den At-Tirmidhi, Ibn Maadscha und Ahmad nach einer Aussage von A´ischa (möge Allah der Erhabene an ihr Wohlgefallen finden!) überlieferten. Al-Munaawi sagte: "Die Überliefererkette dieses Hadithes ist gut." Zitatende. Dieser Hadith wurde auch von Abu Dawud, Ad-Daarimi, Abu Awaana und Al-Bazzaar nach einer Aussage von Anas (möge Allah der Erhabene an ihm Wohlgefallen finden!) überliefert. Ibn Al-Qattaan sagte: "Dieser Hadith hat eine authentische Überliefererkette."

    Meint jemand, dass es den Frauen – nur weil sie Frauen sind – an Wissen mangelt, auf dem insbesondere das Abstimmen über schariatische Angelegenheiten beruht, verweisen wir ihn auf die Mutter der Gläubigen A´ischa (möge Allah der Erhabene an ihr Wohlgefallen finden!) und auf deren Rechtsschule, aus der viele Gelehrte und männliche Wissensträger stammen. Wir verweisen ihn ebenso auf die Tochter von Sa´id Ibn Al-Musaijib und auf Al-Bucharis Hadith-Überliefererin Karima sowie auf viele unzählbare hervorragende fromme reine Wissenschaftlerinnen in der muslimischen gesegneten Umma.

    Es ist ferner wohl bekannt, dass zu den Weisheiten der Vielzahl der Ehefrauen des Propheten (Allah der Erhabene segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) gehört, dass eine große Anzahl von seinen reinen Ehefrauen das überlieferte, was diese von ihm (Allah der Erhabene segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) gehört und gesehen hatten. Dies ergibt sich aus des Erhabenen Worten:

وَاذْكُرْنَ مَا يُتْلَى فِي بُيُوتِكُنَّ مِنْ آَيَاتِ اللَّهِ وَالْحِكْمَةِ إِنَّ اللَّهَ كَانَ لَطِيفًا خَبِيرًا

    Und gedenket, was rezitiert wird in euren Häusern an Versen Allahs und an Weisheit! Allah ist wahrhaftig scharfsinnig, allkundig.
                                                                      (Sure 33, Vers 34)

    In Beantwortung der Frage und auf Grund des Obengenannten ist es einer Frau gestattet, im erwähnten Rat in gleichwertiger Weise mit Männern zu votieren.

Und Allah der Hocherhabene weiß es am besten!

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