Frühzeitiges Aufbrechen zum Verrich...

Das Ägyptische Fatwa-Amt

Frühzeitiges Aufbrechen zum Verrichten des Haddsch bei Können und Fähigkeit

Ihre Frage

Der Fragesteller sagt, dass er eine Geldsumme zum Kauf zweier Wohnungen für seine beiden Söhne und auch eine wüste Parzelle besitze. Er und seine Ehefrau wollen nun den Haddsch verrichten, wobei die Haddsch-Kosten ungefähr 40% der Geldsumme betragen, die für den Kauf der zwei Wohnungen gespart ist. Soll er nun zum Verrichten des Haddsch reisen oder diese Geldsumme für seine beiden Söhne beibehalten um ihnen beim Kauf einer passenden Wohnung und bei der Vorbereitung einer Ehewohnung für jeden von beiden zu helfen?

Antwort

    Allah der Allmächtige und Majestätische schreibt SEINEN anbetend Dienenden den Haddsch vor und macht diesen zu einer der Elementarpflichten der wahren Religion, und zwar für den, der dazu in der Lage ist. Der Hocherhabene sagt: 

وَلِلَّهِ عَلَى النَّاسِ حِجُّ الْبَيْتِ مَنِ اسْتَطَاعَ إِلَيْهِ سَبِيلًا وَمَنْ كَفَرَ فَإِنَّ اللَّهَ غَنِيٌّ عَنِ الْعَالَمِينَ

    ... Und der Menschen Pflicht gegenüber Allah ist der Haddsch zum Hause, wer den Weg dorthin ermöglichen kann. Und wer Kafir ist, so ist Allah wahrhaftig der Welten unbedürftig.
       (Sure 3, Vers 97)

    Auch sagte Allahs Gesandter (Allah segne ihn und schenke ihm Wohlergehen!) in einem von Al-Baihaqi in dessen Hadith-Sammlung nach einer Aussage von Abu Umama (möge Allah an ihm Wohlgefallen finden!) überlieferten Hadith: "Wer weder durch eine Krankheit noch durch einen offensichtlichen Notfall noch durch einen tyrannischen Herrscher gehindert wird und den Haddsch nicht verrichtet, der möge, wenn er denn will, als Jude oder Christ sterben!"

    In einem weiteren von Al-Baihaqi in dessen Hadith-Sammlung nach einer Aussage von Abu Huraira überlieferten Hadith sagte der Prophet (Allah segne ihn und schenke ihm Wohlergehen!): "Führt den Haddsch durch, bevor ihr den Haddsch nicht mehr durchzuführen könnt!"

    Sind bei einem Muslim in ausreichendem Maße Wegzehrung, Sicherheit der Reiseroute und körperliche Fähigkeit gewährleistet, muss er möglichst schnell der Verpflichtung zum Haddsch nachkommen, denn er weiß nicht, was am nächsten Tag geschehen wird.

    In Beantwortung der Frage muss der Fragesteller der Verpflichtung zum Haddsch für sich selbst möglichst frühzeitig und schnell nachkommen, falls das gesamte Vermögen sein Eigen ist. Er soll nicht darauf hinwirken, sich selbst die Durchführung dieser Verpflichtung zu versagen, denn die Versorgung liegt in der Hand Allahs des Erhabenen, und ER ist der Planer der Welt. Der Allmächtige und Majestätische sagt:

وَفِي السَّمَاءِ رِزْقُكُمْ وَمَا تُوعَدُونَ

    Und im Himmel ist eure Versorgung und was euch verheißen wird.
                                                                                                   (Sure 51, Vers 22)

    Der Hocherhabene sagt ferner:

وَمَا مِنْ دَابَّةٍ فِي الْأَرْضِ إِلَّا عَلَى اللَّهِ رِزْقُهَا وَيَعْلَمُ مُسْتَقَرَّهَا وَمُسْتَوْدَعَهَا كُلٌّ فِي كِتَابٍ مُبِينٍ

    Und es gibt nichts an Getier auf Erden, ohne dass Allah dessen Unterhalt obläge. Und ER kennt seinen Aufenthaltsort und seinen Ruheort. Alles ist in einem deutlichen Offenbarungsbuch. 
                  (Sure 11, Vers 6)

    Und Allah weiß um die Absicht und ER ist unsere Genüge, und wie trefflich ist dieser Sachwalter!

    Und Allah der Hocherhabene weiß es am besten!

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