Methode zur Geflügelschlachtung, di...

Das Ägyptische Fatwa-Amt

Methode zur Geflügelschlachtung, die Menschen vor Befall von Vogelgrippe schützt

Ihre Frage

Der Fragesteller bittet um eine Rechtsnorm für Folgendes:

    Ich arbeite im nationalen Labor für veterinäre Aufsicht über die Geflügel-Produktion beim Landwirtschaftsministerium. Dieses Labor ist zuständig für das Stellen der Diagnose der Vogelgrippe und deren Erforschen. Dabei handelt es sich um eine gefährliche Krankheit, weil sie gravierende wirtschaftliche Verluste und Todesfälle unter den Menschen verursacht. Wir bitten Allah darum, dass sich diese Krankheit nicht zu einer weltweiten Pandemie entwickeln möge!

    Wissenschaftliche Forschungen ergaben, dass die Möglichkeit besteht, dass diese Krankheit einen Menschen befällt, wenn dieser sich einer großen konzentrierten Menge von Viren, insbesondere bei der Schlachtung befallenen Geflügels aussetzt, wie dies der Fall bei den in Ägypten registrierten ob der Schlachtung des Geflügels Verstorbenen war. Zusammen mit ausländischen Forschern unternahmen wir bereits einige wissenschaftliche Versuche, die auf Verminderung der Virenmenge während der Schlachtung abzielen, wobei zu berücksichtigen ist, dass diese Methoden leicht und einfach sind, sodass eine Frau auf dem Land sie ohne Kosten oder komplizierte Maßnahmen durchführen kann. Wir kamen auf die Idee, den Vogel in eine ganz normale Plastiktüte (diese sind in großer Menge in den Häusern vorhanden) zu stecken sowie Kopf und Hals des Vogels heraushängen zu lassen, ohne diesem die Luft abzuschnüren oder dessen Bewegung einzuschränken. Dann schlachtet man ihn mit einem Messer. Die Beobachtungen zeigten deutlich, dass die Menge des mit Blut und Ausscheidungen des Vogels behafteten Staubes auf eine bemerkenswerte Weise geringer wurde, was die Arbeitsgruppe ermutigte sich mit einem internationalen hinsichtlich der Vogelgrippe kompetenten Labor in Amerika in Verbindung zu setzen, und zwar zwecks Durchführung zusätzlicher wissenschaftlicher Experimente, die die Intensität des Virus in der Luft auf eine präzise Weise messen und das Ausmaß der Anwendung von Methoden erforschen können, die zur Verringerung dessen beitragen, dass eine Frau auf dem Land während der Schlachtung dem Virus ausgesetzt wird.

    Die ausländischen Forscher baten nun um eine Fatwa über die halale Schlachtungsmethode gemäß der islamischen Scharia, damit man diese bei der Durchführung der Experimente in Amerika anwende. Für den Fall positiver Resultate zielen wir mit der Studie darauf ab, die Ergebnisse dieser Forschungen in wissenschaftlichen Schriften, auf internationalen Fachkonferenzen und in den Aufklärungsrundschreiben für die Weiterbildung auf dem Land bekanntzumachen.

Antwort

    Von der Scharia her ist bekannt, dass das Verzehren von Fleisch essbarer Tiere – wie Kamele, Kühe, Schafe und Kaninchen – und von Fleisch von Haustieren – wie Hühner, Enten, Gänse und ähnliche – nur dann erlaubt ist, wenn diese schariatisch geschächtet wurden. Das schariatische Schächten ist ein Mittel, das zum Erlaubtsein des Verzehrens eines in der freien Wildnis lebenden Tieres – mit essbarem Fleisch –, über das man Gewalt gewonnen hat, führt. Das Schächten eines Tieres erfolgt mittelst Durchschneidens der Kehle (arab.: Dhabh oder Nahr). Was nun aber ein Tier betrifft, über das man nur schwer Gewalt erlangt, so erfolgt dessen Schächten mittelst Durchschneidens der Kniesehnen nach Verwunden des Tieres, Jagen des Tieres oder Hetzen eines dressierten Tieres respektive einen dressierten Vogel auf das Tier. All dies muss durch jemanden, für den dies schariatisch erlaubt ist, also durch einen Muslim oder einen Schriftbesitzer, durchgeführt werden.

    Was Adh-Dhabh betrifft, so handelt es sich um das Durchschneiden des Halses eines Tieres, und zwar des oberen Teils des Halses. Dies erfolgt durch das Durchschneiden der Kehle (Kanal für das Atmen), der Speiseröhre (Kanal, durch den die Nahrung in den Magen gelangt) und der inneren sowie der äußeren Halsschlagader (Arteria carotis interna sowie Arteria carotis externa)). Das schariatische Schächten kommt mithin durch das Durchschneiden der vier erwähnten Rachenbestandteile zustande. Beherrscht ein Schächter lediglich das Durchschneiden der Kehle und der Speiseröhre, ist das Schächten nach maßgeblicher Meinung rechtsgültig, da das Leben nach dem deren Durchschneiden normalerweise nicht erhalten bleibt.

    Was aber An-Nahr (= Schächten eines Kamels) anbelangt, so handelt es sich dabei um das Durchschneiden der Labba, also derjenigen Stelle einer Tierkehle, an der der Schächtschnitt angesetzt wird (nämlich der Spalte zwischen den beiden Schlüsselbeinen am unteren Hals), und zwar dadurch, dass das Durchschneiden der vier oben erwähnten Rachenbestandteile erfolgt oder nur durch das Durchschneiden der Kehle und der Speiseröhre von der Seite der Labba, wie es beim Dhabh der Fall ist. Die Malikiten vertreten die Auffassung, dass An-Nahr durch das Stechen in die Labba auf eine zum Tod führende Weise erfolgt, ohne dass das Durchschneiden eines der vier oben erwähnten Kanäle gemäß der wohlbekannten Meinung in ihrer Rechtsschule eine Bedingung darstellt.

    Am besten ist es, wenn An-Nahr sich speziell auf Kamele und andere langhalsige Tiere mit essbarem Fleisch bezieht, wohingegen Adh-Dhabh sich speziell auf kurzhalsige Tiere wie Kühe, Schafe und ähnliche beziehen soll. Beide Methoden (Adh-Dhabh und An-Nahr) werden indes als legitimes Schächten angesehen, wobei die eine an die Stelle der anderen treten kann. Der Beweis dafür sind die Worte des Propheten (Allah der Erhabene segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) in einem von Ad-Daraaqutni in dessen Hadith-Sammlung, Bd. 4 Hadith Nr. 283 nach einer Aussage von Abu Huraira überlieferten Hadith: "Das Schächten erfolgt wahrhaftig an der Stelle der Kehle und der Labba." Al-Buchari erwähnte diesen Hadith in Form eines fraglichen (Mu´allaq-)Hadithes nach einer Aussage von Ibn Abbas (möge Allah der Erhabene an beiden Wohlgefallen finden!), und zwar in seiner Sammlung authentischer Hadithe im Buch: Schlachttiere und Jagd im Kapitel "Das Schächten und die Schlachttiere".

    Was Al-´Aqr (Durchschneiden der Sehnen), das man "das Schächten im Fall der Notwendigkeit" nennt, betrifft, so geschieht dies durch das Verwunden des Tieres an irgendeinem Teil dessen Körpers, und zwar auf eine Weise, die den Lebensgeist des Tieres zum Erlöschen bringt. Dies gilt als eine Art des Schächtens des Tieres, wenn dieses entlaufen respektive entflohen ist und sein Besitzer über dieses kein Gewalt gewinnt. Dies gilt auch als Schächten des Tieres, das man bei der Jagd erlegen will. Was aber das Tier, über das man Gewalt gewinnt, anbelangt, so wird dessen Fleisch nach einvernehmlicher Meinung erst durch Adh-Dhabh oder An-Nahr halal.

    Es ist bei all diesem vorausgesetzt, dass der Schächter beider Arten des Schächtens entweder ein Muslim ist oder aus den Reihen der Schriftbesitzer – nämlich der Juden oder der Christen – stammt. Ist er hingegen weder Muslim noch Schriftbesitzer, wird das, was geschlachtet wurde, als Verendetes angesehen, weshalb man dessen Fleisch nicht verzehren darf.

    Aus dem Obenerwähnten ergibt sich Folgendes:

    Gegen das Stecken der Hühner und anderen Geflügels in erwähnte aus Plastik oder aus irgendeinem anderen Material hergestellte Behältnisse und das Heraushängenlassen des Halses des Vogels aus diesem, ohne dass man dem Vogel die Luft abschnürt, und das anschließende Schlachten nach den oben erwähnten Bedingungen gibt es nichts einzuwenden. Diese Vorgehensweise wird sogar zu einer Pflicht aller Leute, sofern es sich hierbei um eine festgestellte Methode zur Prävention gegen jene genannte Krankheit handelt, und zwar ob des Verbotes des Tötens oder Schädigens der Seele.

Und Allah der Hocherhabene weiß es am besten!

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