Bereitstellen eines Platzes in der ...

Das Ägyptische Fatwa-Amt

Bereitstellen eines Platzes in der Moschee für Frauen

Ihre Frage

Wie lautet die Rechtsnorm für das Bereitstellen eines Teils in der Moschee oder Errichten eines Obergeschosses als eigenen Gebetsplatz einzig und allein für die Frauen? Gilt dies als eine unerlaubte Neuerung?

Antwort

    Von der Scharia her spricht nichts dagegen, dass man einen Teil in der Moschee als Gebetsplatz für die Frauen bereitstellt oder ein Obergeschoss zu diesem Zweck errichtet.

    Aus dem Erwähnten ergibt sich die Antwort.

    Und Allah der Hocherhabene weiß es am besten!

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