Bereitstellen eines Platzes in der Moschee für Frauen
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Von der Scharia her spricht nichts dagegen, dass man einen Teil in der Moschee als Gebetsplatz für die Frauen bereitstellt oder ein Obergeschoss zu diesem Zweck errichtet.
Aus dem Erwähnten ergibt sich die Antwort.
Und Allah der Hocherhabene weiß es am besten!