Laute Stimmen beim Leichenbegängnis...

Das Ägyptische Fatwa-Amt

Laute Stimmen beim Leichenbegängnis

Ihre Frage

Der Fragesteller sagt: "Einige Leute schlagen die Trommel vor dem Leichenbegängnis und Andere sprechen die Formel «Es gibt keine Gottheit außer Allah, Muhammad ist der Gesandte Allahs» mit lauter Stimme beim Leichenbegängnis aus." Der Fragesteller bittet nun um Darlegung der Rechtsnorm dafür.

Antwort

    Es ist unerwünscht, dass man beim Leichenbegängnis die Stimme erhebt, egal ob dies durch ein Instrument wie eine Trommel oder durch eine menschliche Stimme geschieht, und zwar, weil der Prophet (Allah segne ihn und schenke ihm Wohlergehen!) verbot, dass das Leichenbegängnis mit einer Stimme begleitet wird. Ibn Al-Mundhir überlieferte nach einer Aussage von Qais Ibn Abbaad, dass dieser sagte: "Die Gefährten des Gesandten Allahs (Allah segne ihn und schenke ihnen Wohlergehen!) pflegten das Erheben der Stimme bei drei Dingen als unerwünscht zu betrachten, nämlich beim Leichenbegängnis, Gedenken Allahs und Kämpfen.

    Ferner sagte Fudail ibn Amr: "Während Ibn Umar bei einem Leichenbegängnis war, hörte er jemanden sagen «Bittet Allah um Vergebung für ihn, möge Allah euch vergeben!» Da entgegnete Ibn Umar: «Möge Allah dir nicht vergeben!»"

    Abu Dawud berichtete mit seiner Überliefererkette, dass der Prophet (Allah segne ihn und schenke ihm Wohlergehen!) sagte: "Das Leichenbegängnis darf weder von Stimme noch von Feuer begleitet sein." Falls aber der Tote in der Nacht begraben wird und man Licht benötigt, spricht nichts dagegen."

    Aus dem Erwähnten ergibt sich die Antwort auf die Frage.

    Und Allah der Hocherhabene weiß es am besten!

Dies teilen:

Zusammenhängende Fatwas