Qibla-Bestimmung in Moscheen

Das Ägyptische Fatwa-Amt

Qibla-Bestimmung in Moscheen

Ihre Frage

Der Fragesteller bittet um die Rechtsnorm für folgende Frage: 

    Die Bewohner der Ortschaft, in der der Fragesteller wohnt, errichteten eine Moschee. Die Moschee wurde gebaut und vor etwa drei Jahren eröffnet. Sie bestimmten ganz genau die Qibla genauso wie bei allen anderen Moscheen der Ortschaft. Die Zeremonien werden in dieser Moschee auf normale Weise verrichtet.

    Im Januar 2004 entbrannte eine Diskussion über die Moschee-Qibla und ob diese genau bestimmt sei oder nicht. Deshalb riefen sie einen Ingenieur aus dem für sie zuständigen Amt für religiöse Stiftungen zwecks Darlegung der Angelegenheit und Bestimmung der Qibla. Der Ingenieur aus dem Amt für religiöse Stiftungen kam tatsächlich und bestimmte die Qibla. Danach brachen Streitereien und Meinungsverschiedenheiten darüber aus, in welche Qibla man sich beim rituellen Gebet wenden müsse. Eine Gruppe befürwortet die erste Position, auf Grund derer die Moschee errichtet wurde, wohingegen die andere Gruppe dies ablehnt und sich zur vom Ingenieur aus dem Amt für religiöse Stiftungen bestimmten Richtung wenden möchte.

    Es wird nun über eine Rechtsnorm dafür gebeten und darüber, in welche Qibla man sich beim Gebet wenden solle.

Antwort

    Allah der Erhabene schrieb das rituelle Gebet vor und bestimmte es zum ersten Elementarprinzip nach den beiden Glaubensbekenntnissen, und zwar gemäß den Worten des Gesandten Allahs (Allah segne ihn und schenke ihm Wohlergehen!) in einem von Al-Buchari und Muslim überlieferten Hadith: "Der Islam wurde auf fünf Elementarpflichten errichtet: Bezeugen, dass es keine Gottheit außer Allah gibt und Muhammad Allahs Gesandter ist, Verrichten des rituellen Gebets, Entrichten der Zakat, Haddsch und Fasten im Monat Ramadan." Und Allah der Erhabene sagt:

وَأَقِيمُوا الصَّلَاةَ وَآَتُوا الزَّكَاةَ وَارْكَعُوا مَعَ الرَّاكِعِينَ

    Und verrichtet das rituelle Pflichtgebet und entrichtet die Zakat und beugt euren Körper mit den Körperbeugenden!
                                                                                                             (Sure 2, Vers 43)

    ER erhob das Hinwenden zur Haram-Moschee beim rituellen Gebet zu den Bedingungen für die Rechtsgültigkeit des rituellen Gebets. Somit ist das rituelle Gebet eines sich in Sicherheit befindlichen ansässigen Ausübenden des Pflichtgebetes nur rechtsgültig, wenn er sich der Qibla zuwendet, und zwar gemäß den Worten des Erhabenen:

فَوَلِّ وَجْهَكَ شَطْرَ الْمَسْجِدِ الْحَرَامِ وَحَيْثُ مَا كُنْتُمْ فَوَلُّوا وُجُوهَكُمْ شَطْرَهُ

    So wende dein Antlitz in Richtung auf die Haram-Moschee! Und wo auch immer ihr seid, wendet euer Antlitz in Richtung auf sie!...
                                                                                                          (Sure 2, Vers 144)

    ER sagt ferner:

وَمِنْ حَيْثُ خَرَجْتَ فَوَلِّ وَجْهَكَ شَطْرَ الْمَسْجِدِ الْحَرَامِ

    Und woher auch immer du kommen magst, so wende dein Antlitz in Richtung auf die Haram-Moschee! ... 
                                                                                                         (Sure 2, Vers 149)

    Man ist von der Hinwendung zur Qibla nur befreit, wenn man sich in einem Krieg mit den Kafirn (das rituelle Gebet im Zustand der Furcht) oder beim freiwilligen rituellen Gebet auf einem Reittier befindet.

    In Beantwortung der Frage gilt Folgendes:

    Es obliegt den Bewohnern der Ortschaft die Qibla in der Moschee entsprechend dem auszurichten, was der Ingenieur aus dem Amt für religiöse Stiftungen ausgemessen und bestimmt hat; denn er ist von Berufs wegen dafür kompetent, und zwar in Anlehnung an die Worte Allahs des Allmächtigen und Majestätischen:

فَاسْأَلُوا أَهْلَ الذِّكْرِ إِنْ كُنْتُمْ لَا تَعْلَمُونَ

    Fragt also die Leute der Ermahnung, so ihr denn nicht wisset!...
                                                                                                                 (Sure 16, Vers 43)


    Und Allah der Hocherhabene weiß es am besten!

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