Rechtsnorm für das Abschalten von m...

Das Ägyptische Fatwa-Amt

Rechtsnorm für das Abschalten von medizinischen Geräten bei einem Kranken ohne Aussicht auf Heilung

Ihre Frage

Die Frage geht es um die Rechtsnorm für das Abschalten von medizinischen Geräten bei einem Kranken ohne Aufsicht auf Heilung und um den Unterschied dazu und der Euthanasie.

Antwort

    Von der Scharia her ist das Abschalten von medizinischen Geräten bei einem Kranken ohne Aussicht auf Heilung statthaft, wenn die Geräte nur zu seiner Lebenserhaltung eingesetzt werden und keine Besserung in seinem Gesundheitszustand eintritt. Dies wird als "klinischer Tod" bezeichnet und ist nur erlaubt, wenn die Ärzte dazu raten. 

    Wenn die Geräte indes einem anderen Zweck dienen, wie etwa Flüssigkeitsentfernung aus Atemwegen zur Atmungserleichterung oder Ähnlichem, ist das Abschalten nicht statthaft. Das unterscheidet sich von dem, was man als "Euthanasie" bezeichnet, bei der der Patient vom Arzt das Beenden seines Lebens ob seiner Belastung oder Heftigkeit seiner Schmerzen verlangt oder der Arzt dies ex officio anordnet. Das ist rechtsverbindlich absolut verboten, denn in diesem Fall dauert das Leben des Patienten an und ist nicht von den medizinischen Geräten abhängig, auch wenn der Patient oder der Arzt deren Entfernen ob der Heftigkeit der Schmerzen, denen der Patient ausgesetzt ist, dies wollen. Das Beenden des Lebens in diesem Fall gilt als Unterfangen den Lebensgeist zum Erlöschen zu bringen und die Seele zu töten, deren Töten Allah rechtsverbindlich untersagt hat. Das ägyptische Fatwa-Amt hat bereits eine Fatwa in dieser Angelegenheit unter der Nummer 2689 vom 07.11.2004 erlassen.

Und Allah der Hocherhabene weiß es am besten!

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