Verteilen einer Schenkung nach Gutd...

Das Ägyptische Fatwa-Amt

Verteilen einer Schenkung nach Gutdünken eines Schenkenden

Ihre Frage

Die vorliegende Frage dreht sich um Folgendes:

    Unsere Firma schließt eine umfassende Versicherungspolice auf sämtliche Arbeiter bei uns ab. Die Firma verpflichtet sich die ganzen Police-Ratenzahlungen zu begleichen, wobei es die Firma ist, die von der Versicherungspolice im Falle des Sich-Ereignens irgendeines Unfalles irgendeines Arbeiters profitiert.

    Es ereignete sich nun ein Unfall mit einem Firmenwagen, woraus der Tod zweier der Firma angehörigen Arbeiter resultierte. Die Versicherungsfirma wird nun einen Geldbetrag in Höhe von 40.000 ägyptischen Pfund für jeden der beiden Arbeiter auszahlen, wobei unsere Firma auf den Betrag der Police zu Gunsten der Familien beider Verstorbenen verzichten möchte.

    Gilt nun der Betrag der Police als eine schariatische Erbschaft oder als eine Schenkung von der Firma, die sie unter Berücksichtigung dessen verteilt, worin sie ein allgemeines Interesse sieht?

Antwort

    Verhält es sich so, wie in der Frage geschildert, gilt das, was die Firma den Familien beider Verstorbenen zu zahlen beabsichtigt, als eine Schenkung von ihr und nicht als eine Erbschaft. So darf sie diese auf eine Art und Weise verteilen, wie sie darin sie die Realisierung des Interesses sieht.

    Und Allah der Hocherhabene weiß es am besten!

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