Wer trägt Begräbnis- und Bestattungskosten?
Ihre Frage
Haben nun seine Kinder von der Scharia her einen Anspruch auf diesen Geldbetrag? Es wird um entsprechende Information gebeten.
Antwort
Der obengenannte Geldbetrag zählt nicht zu den Rechten, hinsichtlich derer die Rechtsgelehrten sagten, dass diese vom Verstorbenen geerbt werden, denn es besteht kein definitives Recht einer Person bei den Versicherungen. Die Versicherungen zahlen den Geldbetrag aus Gründen finanzieller Hilfe sowie materieller und moralischer Unterstützung an die Erben des Verstorbenen, wobei diese Hilfe weder vorher festgelegt noch vom Ausmaß her genau bestimmt ist. Vielmehr bemessen diese die Versicherungsgesellschaften unter dem Aspekt von Gesichtspunkten und Faktoren, die das Regelsystem, dem sie folgen, beinhaltet. Daher unterliegt sie nicht den Rechtsnormen der Hinterlassenschaften und finden auch die Rechtsnormen der Erbschaft auf sie keine Anwendung. Vielmehr gilt sie lediglich als Recht für jemanden, an den sie gezahlt wird. Es steht den Kindern, die die tatsächlichen Aufwendungen beglichen haben, allerdings zu, von der Ehefrau das zu verlangen, was sie realiter gezahlt haben. Sollte dies geringer als der ausgezahlte Geldbetrag sein, gilt der Restbetrag als Anrecht der Ehefrau.
Und Allah der Hocherhabene weiß es am besten!