Entrichtet eine Frau Zakat für ihr ...

Das Ägyptische Fatwa-Amt

Entrichtet eine Frau Zakat für ihr eigenes Vermögen?

Ihre Frage

Ich bin ein berufstätiges, lediges Mädchen und verfüge über eine eigene Einkommensquelle. Muss ich also die Zakat entrichten oder gilt das, was mein Vater in seiner Eigenschaft als mein verantwortlicher Erziehungsberechtigter für mich entrichtet, als Pflichterfüllung? Dabei ist zu berücksichtigen, dass ich von meinem Geld Almosen gebe, aber nicht mit der Absicht die Zakat zu entrichten. Für den Fall, dass ich der Zakat für mein Geld unterliege, bitte ich mir freundlicherweise deren Termine, die Art und Weise deren Berechnung und der Bewertung deren Empfangsberechtigten, auf Grund derer sie zu entrichten ist, mitzuteilen. Muss ich darüber hinaus die Zakat für meinen eigenen Schmuck, der nur der Zierde dient, entrichten oder brauche ich das nicht?

Antwort

    Die Fragestellerin hat eine vom Vater unabhängige finanzielle Verpflichtung. In Anbetracht dessen, dass sie in ihrem Gesuch erwähnt, dass sie über ein eigenes Einkommen verfügt, hat sie von ihrem Privatvermögen die Zakat auf ihr Vermögen zu entrichten. Für dieses Vermögen müssen hinsichtlich der Zakat folgende Bedingungen erfüllt sein: Das Vermögen muss die Erhebungsgrenze erreichen, und zwar 85 g 21-karätiges Gold, dafür ein Mondjahr verstrichen und frei von Schulden sein. Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, muss sie die Zakat für ihr Vermögen entrichten, und zwar mit der Absicht der Zakat und nicht mit der Absicht des Almosens. Nach Meinung einiger Rechtsgelehrten braucht die Fragestellerin auf den Schmuck keine Zakat zu entrichten, wenn er lediglich der Zierde dient.

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