Rechtsnorm für Wissensvermittlung f...

Das Ägyptische Fatwa-Amt

Rechtsnorm für Wissensvermittlung für Frauen durch Männer in der Moschee ohne Trennvorrichtung

Ihre Frage

Die Frage dreht sich um die Rechtsnorm für Wissensvermittlung für Frauen durch den Imam der Moschee ohne Trennvorrichtung, da es einige gibt, die dies unter dem Vorwand missbilligen, dass dies haram sei.

Antwort

    Die Vorgehensweise der früheren und späteren Muslime war derart, dass das bloße Zusammensein der Frauen mit den Männern an einem einzigen Ort nicht haram per se ist und das Harame ganz einfach in der gesellschaftlichen Art und Weise liegt, falls diese der edlen Scharia widerspricht, wenn also beispielsweise die Frauen das offen zeigen, was ihnen zu zeigen von der Scharia nicht als halal erklärt ist, oder wenn das Zusammensein auf der Basis etwas Verwerflichen oder ob etwas Verwerflichen erfolgt, oder dass es dabei ein harames Alleinsein zwischen Männern und Frauen gibt. Die Gelehrten bestimmten, dass die harame Vermischung per se lediglich das gegenseitige Aneinanderschmiegen und Berühren, nicht aber das bloße Zusammensein von Männern mit Frauen an einem einzigen Ort ist.

    Dafür gibt es Beweise in der edlen Sunna des Propheten:

    In einem von Al-Buchari und Muslim in deren jeweiligen Sammlung authentischer Hadithe überlieferten Hadith berichtet Sahl Ibn Sa´d As-Saa´idi (möge Allah an ihm Wohlgefallen finden!): "Als Abu Usaid As-Saa´idi heiratete, lud er Allahs Gesandten (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) und dessen Gefährten ein, und niemand außer seine Braut Ummu Usaid bereitete für sie das Essen zu und trug es ihnen auf." Al-Buchari betitelte diesen Hadith wie folgt: "Kapitel: Kümmern der Frau um die Männer bei einer Hochzeit und Bedienen der Männer seitens der Braut selbst." Zitatende.

    Al-Qurtubi sagte in seiner Exegese: "Unsere Gelehrten sagten: In diesem Hadith befindet sich das Erlaubtsein dafür, dass die Braut ihren Bräutigam und dessen Gefährten auf ihrer Hochzeit bedient." Zitatende.

    Ibn Battaal sagte in seiner Erklärung der Sammlung authentischer Hadithe von Al-Buchari: "Der Hadith besagt, dass das Abschirmen (das heißt die Trennung zwischen Männern und Frauen an einem Ort oder im direkten Umgang) keine Pflicht für die Musliminnen, die den Glauben verinnerlicht haben, darstellt und dies lediglich eigens für die Ehefrauen des Propheten (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) galt. Außerdem erwähnt Allah dies in SEINEM Offenbarungsbuch mittels SEINER Worte:

وَإِذَا سَأَلْتُمُوهُنَّ مَتَاعًا فَاسْأَلُوهُنَّ مِنْ وَرَاءِ حِجَابٍ...

    Und wenn ihr sie um eine Sache bittet, so bittet sie hinter einem Vorhang!...
                                                                                                                          (Sure 33, Vers 53)

    Der Hadith-Gelehrte Ibn Hadschar sagte in seinem Werk Fathu-l-Baari Folgendes: "Im Hadith befindet sich die Zulässigkeit des Bedienens der Ehefrau gegenüber ihrem Ehemann und dessen Gäste. Es ist niemandem verborgen, dass dies beim Sichersein vor Versuchung und unter Berücksichtigung dessen, zu dessen Bedeckung die Frau verpflichtet ist, geschieht. Dem Hadith zufolge ist es ebenso zulässig, dass der Ehemann seine Frau Derartiges ausführen lässt." Zitatende.

    Ferner heißt es bei Al-Buchari und Muslim nach einer Aussage von Abu Huraira (möge Allah an ihm Wohlgefallen finden!) in der Geschichte über Abu Talha Al-Ansari und dessen Bewirten eines Gastes: "Abu Talha und seine Ehefrau spielten dem Gast vor, dass sie aßen. Beide gingen jedoch schlafen ohne gegessen zu haben." In einer Überlieferung von Ibn Abu Ad-Dunja in dessen Werk "Qira Ad-Daif (Bewirtung des Gastes)" heißt es nach einer Aussage von Anas (möge Allah an ihm Wohlgefallen finden!): "Der Mann sagte zu seiner Ehefrau: «Zerbröckle dieses Brot und gib Butter als Zukost hinzu, und dann trage es auf! Weise danach den Diener an, die Öllampe zu löschen!» Die Ehefrau und der Ehemann begannen dann sich die Lippen zu lecken, so dass der Gast glaubte, dass sie wirklich aßen." Zitatende. Die wörtliche Bedeutung des Hadithes weist darauf hin, dass sie miteinander an einem einzigen Esstablett saßen.

    Danach sagte zu ihm der Prophet (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!): "Allah hat euer Verhalten der vergangenen Nacht gegenüber eurem Gast gefallen!" Derentwegen offenbarte der Erhabene folgende Worte:

... وَيُؤْثِرُونَ عَلَى أَنْفُسِهِمْ وَلَوْ كَانَ بِهِمْ خَصَاصَةٌ...

    ... und sie geben zu Lasten ihrer selbst den Vorzug, auch wenn es bei ihnen Entbehrung gibt ...
                      (Sure 59, Vers 9)

    In Al-Bucharis Sammlung authentischer Hadithe heißt es nach einer Aussage von Abu Dschuhaifa (möge Allah an ihm Wohlgefallen finden!): "Der Prophet (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) stiftete Bruderschaft zwischen Salmaan und Abu-d-Dardaa`. Eines Tages besuchte Salmaan den Abu-d-Dardaa` und sah, dass dessen Frau Umm Ad-Dardaa` ordinäre Kleidung trug. Salmaan fragte sie: «Was ist mit dir los? » Sie antwortete: «Dein Bruder Abu-d-Dardaa` hat dieser Welt eine Absage erteilt.» Dann kam Abu-d-Dardaa' zu Salmaan, und dieser bereitete für ihn eine Mahlzeit zu... usw. bis zum Ende des Hadithes."

    Der Hadith-Gelehrte Ibn Hadschar sagte in seinem Werk "Fathu-l-Baari": "In diesem Hadith gibt es Nützliches, wozu die Zulässigkeit des Ansprechens einer zum Heiraten nicht verwehrten Frau und Fragen nach dem, woraus sich Nutzen ergibt, gehört." Zitatende.

    Was nun die Wissensvermittlung der Scharia und die mahnenden Worte für die Frauen seitens des gelehrten Mannes betrifft, so überlieferten Al-Buchari und Muslim in ihrer jeweiligen Sammlung authentischer Hadithe, dass Abu Sa´ied Al-Chudri (möge Allah an ihm Wohlgefallen finden!) berichtete: "Die Frauen sagten zum Propheten (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!): «Die Männer sind bei dir im Vergleich zu uns in der Mehrzahl, so bestimme für uns einen Tag von dir aus!» Da setzte er für sie einen Tag fest, an dem er mit ihnen zusammentraf und ihnen seine lehrenden Anweisungen gab."

    In einer Überlieferung von An-Nasa`i und Ibn Hibbaan heißt es in einem Hadith von Abu Huraira (möge Allah an ihm Wohlgefallen finden!), dass der Prophet (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) zu den Frauen sagte: "Euer Versammlungsort ist im Hause der Frau Soundso."

    Früher beteiligte sich die muslimische Frau zusammen mit den Männern am öffentlichen Gesellschaftsleben, wobei sie sich zur schariatischen Kleidung verpflichtete und die Grenzen und guten Sitten des Islam wahrte. Es gab sogar Gefährtinnen, die die Aufgabe der Kontrolle auf dem Markt übernahmen. Als Beweis dafür gilt der von At-Tabaraani in dessen Werk "Al-Mu´dschamu-l-Kabier" nach einer Aussage von Abu Baldsch Jahja Ibn Abu Saliem überlieferte und mit einer aus vertrauenswürdigen Männern bestehenden Überlieferungskette versehene Hadith, in dem Abu Baldsch berichtete: "Ich sah Samraa` bint Nuhaik – die den Propheten (Allah segne ihn und dessen Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) gesehen hatte – eine schwere Brünne und einen dichten Gesichtsschleier als Bedeckung für den Kopf tragen und eine Peitsche in deren Hand halten. Sie maßregelte die Menschen, gebot das Rechte und verbot das Verwerfliche."

    Auf Grund dessen darf niemand Schritte unternehmen diese in der edlen Sunna und in der islamischen Historie feststehende Tatsache zu missbilligen. Man darf ferner die von einer bestimmten Zeit oder einem bestimmten Ort überkommenen Gebräuche und Gewohnheiten nicht zur Beurteilungsgrundlage für Religion und Scharia machen, vielmehr ist die Scharia über andere Dinge erhaben und nicht vice versa. Es ist weiterhin für jemanden, der den Weg asketischer Frömmigkeit beschreitet, nicht zulässig, die Leute zu dieser zu verpflichten oder ihnen diese aufzuoktroyieren oder übermäßig streng und einschränkend bei Dingen zu sein, in die Allah für die Menschen Annehmlichkeit und Fülle gelegt hat. Daher ist das, was in der Frage steht, zulässig und nicht haram.

    Und Allah der Hocherhabene weiß es am besten!

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