Rechtsnorm für Mischen von Männern ...

Das Ägyptische Fatwa-Amt

Rechtsnorm für Mischen von Männern unter Frauen bei Wissensvermittlung

Ihre Frage

Ich bitte Sie darum, eine Fatwa über die Rechtsnorm für das Mischen von jungen Männern unter junge Frauen bei der Wissensvermittlung. Es ist zu berücksichtigen, dass daraus Freundschaftsverhältnisse zwischen den Jungen und den Mädchen und nicht bloß Kameradschaft resultieren.

Antwort

    Von der Scharia her spricht nichts gegen das Mischen von Männern unter Frauen in Schulen, an Universitäten und an anderen Orten, solange dies im Rahmen der Moral und gemäß den islamischen Lehren geschieht und die Frau dezente weite Kleidung trägt, so dass sich nichts unter dieser abzeichnet und nichts erkennbar ist und der Körper der Frau nicht sichtbar erscheint. Die Frau muss sich ferner dazu verpflichten, ihren Blick zu senken und sich von jedwedem Alleinsein mit Männern fernzuhalten, was auch immer die Umstände und Gründe sein mögen, sowie unter der Bedingung, dass die Gebote Allahs hinsichtlich des Sehens und des Hörens sowie der Gefühle eingehalten werden. Dies gilt ebenso für den Mann, und zwar gemäß den folgenden Worten des Erhabenen:

قُلْ لِلْمُؤْمِنِينَ يَغُضُّوا مِنْ أَبْصَارِهِمْ وَيَحْفَظُوا فُرُوجَهُمْ ذَلِكَ أَزْكَى لَهُمْ إِنَّ اللَّهَ خَبِيرٌ بِمَا يَصْنَعُونَ

    Sag zu den Männern, die den Glauben verinnerlicht haben, sie sollen ihre Blicke senken und ihre Keuschheit wahren! Das ist lauterer für sie. Allah ist wahrhaftig kundig dessen, was sie bewerkstelligen.
                                       (Sure 24, Vers 30)

    Wenn sich aber weder die Frau noch der Mann zu den islamischen Verhaltensnormen und Lehren verpflichten und ihre Vermischung eine Versuchung verursacht und zum Nicht-Einhalten der Gebote Allahs seitens des Mannes und der Frau führt, ist die Vermischung von der Scharia her haram.

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