Aufsagen bestimmter, das Glaubensbekenntnis enthaltende Worte beim Sitzen zwischen dem zweiten und dritten Gebetsabschnitt oder am Ende im rituellen Gebet (Taschahhud)
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In einem von Muslim überlieferten Hadith sagte Abdullah ibn Abbaas (möge Allah an beiden Wohlgefallen finden!): "Allahs Gesandter (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) lehrte uns den Taschahhud. So sagte er: At-Tahijaatu li-llahi wa-s-salawaatu wa-t-taijibaat, as-salaamu alaika aijuha-n-nabieju wa-rahmatu-llahi wa-barakaatuh, as-salaamu alaina wa-ala ibaadi-llahi-s-saalihien, aschhadu allaa ilaaha illa-llah, wa aschhadu anna Muhammadan abduhu wa-rasuluh (= Alle Ehrenbezeigungen, Gebete und guten Taten sind Allahs. Friede sei mit dir, o Prophet, und die Barmherzigkeit Allahs und SEIN Segen! Friede sei mit uns und den rechtschaffenen Allah anbetend Dienenden. Ich bezeuge, dass es keine Gottheit außer Allah gibt, und ich bezeuge, dass Muhammad SEIN anbetend Dienender und SEIN Gesandter ist.)
In einer Überlieferung von Ahmad und An-Nasa`i nach einer Aussage von Abdullah Ibn Mas´ud (möge Allah an ihm Wohlgefallen finden!) sagte der Prophet (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!): "Wenn ihr beim rituellen Gebet nach zwei Gebetsabschnitten sitzt, dann sagt: At-Tahijaatu li-llahi wa-s-salawaatu wa-t-taijibaat, as-salaamu alaika aijuha-n-nabieju wa-rahmatu-llahi wa-barakaatuh, as-salaamu alaina wa-ala ibaadi-llahi-s-saalihien, aschhadu allaa ilaaha illa-llah, wa aschhadu anna Muhammadan abduhu wa-rasuluh. Danach kann jeder von euch von Bittgebeten jenes auswählen, was nach seinem Gusto ist, und es zu Allah dem Allmächtigen und Majestätischen aussprechen." Der ursprüngliche Wortlaut steht in beiden Sammlungen authentischer Hadithe von Al-Buchari und Muslim.
Dieser Hadith sowie ähnliche über den Taschahhud tradierte Überlieferungen stellen das dar, was über Taschahhud bekannt ist, und die oben erwähnte Formulierung ist dessen vollständige Formulierung. Was nach diesen Worten aufgesagt wird, gehört nicht zum Taschahhud, vielmehr stellt es das dar, was als Segenswünsche für den Propheten (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) und für dessen Familie bekannt ist und mit den Worten des Betenden "DU bist der Gepriesene, der Glorreiche" beendet wird.
So ist beim ersten Taschahhud vorgeschrieben, was der Prophet (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) seine Gefährten (möge Allah an ihnen Wohlgefallen finden!) lehrte, wobei aber zwischen den Gelehrten Meinungsverschiedenheit zwischen Pflicht und Wünschenswertem besteht. Ein Betender ist also nicht dazu verpflichtet, beim ersten Taschahhud die Segenswünsche für den Propheten Abraham auszusprechen, vielmehr begnügt er sich damit, was der Prophet (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) seine Gefährten lehrte. Niemand von den frühen Gelehrten der Umma sprach sich für die Verpflichtung zum Aufsagen der Segenswünsche für Abraham im ersten Taschahhud aus, vielmehr war – ganz im Gegenteil – die Sunna des Propheten (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) die Erleichterung dabei, wie es im von Abu Dawud, At-Tirmidhi und An-Nasaa`i nach einer Aussage von Abdullah ibn Mas´ud (möge Allah an ihm Wohlgefallen finden!) veröffentlichten Hadith steht: "Allahs Gesandter (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) pflegte nach den zwei ersten Gebetsabschnitten zu sitzen, als ob er auf einem durch Feuer oder Sonne erhitzten Stein säße."
Ob dieser vom Propheten (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) überlieferten Erleichterung erwähnten die sunnitischen Gelehrten nicht, dass das Aussprechen der Segenswünsche für den Propheten (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) beim ersten Taschahhud eine Sunna ist – mit Ausnahme der Deutung einiger Gelehrten, dass das Aussprechen der Segenswünsche für den Propheten, immer wenn dieser (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) erwähnt wird, eine Pflicht darstelle. Ferner meint die schafi´itische Rechtsschule, dass dies eine Sunna darstellt, aber ohne Aussprechen der Segenswünsche für die Familie des Propheten. Die Schafi´iten beweisen dies mit ihren Worten: "Der erste Taschahhud erfordert Erleichterung." Zitiert aus einer Anmerkung von Al-Baidschuri zu Ibn Qaasims Erklärung des Textes von Abu Schudschaa´. All dies beweist den offenbaren Unterschied zwischen dem ersten und dem zweiten Taschahhud.
Auf Grund dessen ist das Aussprechen der Segenswünsche für Abraham im ersten Taschahhud keine Pflicht, vielmehr ist nur das Aufsagen jenes Taschahhud vorgeschrieben, der im Hadith von Ibn Abbaas, Ibn Mas´ud oder Umar (möge Allah an ihnen Wohlgefallen finden!) überliefert ist, die die Formulierungen des Taschahhud vom Propheten (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) überlieferten.
Und Allah der Hocherhabene weiß es am besten!