Rechtsnorm für rituelle Gebetswasch...

Das Ägyptische Fatwa-Amt

Rechtsnorm für rituelle Gebetswaschung und Make-up sowie Maniküre

Ihre Frage

Die vorliegende Frage dreht sich um Folgendes:

    Ich möchte mich höflichst danach erkundigen, ob es mir für den Fall, dass ich die rituelle Gebetswaschung für das Morgengebet verrichte, Make-up auflege und dann die rituelle Gebetswaschung für das Mittagsgebet verrichten will, gestattet ist die rituelle Gebetswaschung durchzuführen, nachdem ich das Make-up aufgelegt habe, oder ob ich es erst vollständig entfernen muss und dann die rituelle Gebetswaschung für das Mittagsgebet durchführe. Die gleiche Frage gilt für Maniküre.
 

Antwort

    Verhindern Schönheitskosmetika das Gelangen von Wasser ans Haar oder an die Haut, müssen diese vor der rituellen Gebetswaschung entfernt werden, damit das Wasser an Haar und Haut gelangt.

    Verhindern diese Kosmetika den unmittelbaren Wasserkontakt mit der Haut nicht, ist man zu ihrem Entfernen bei der rituellen Gebetswaschung nicht verpflichtet. Dies gilt auch für Maniküre.

    Aus dem Erwähnten ergibt sich die Antwort auf die gestellte Frage.

    Und Allah der Hocherhabene weiß es am besten!

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