Rechtsnorm für Besuch Medinas währe...

Das Ägyptische Fatwa-Amt

Rechtsnorm für Besuch Medinas während Haddsch und Umra

Ihre Frage

Ich habe den Haddsch durchgeführt. Für meine Reise nahm ich von meinem Bruder 500 saudische Rial, die ich bis jetzt nicht zurückzahlte. Ich reiste beim Haddsch nicht ins edle Medina (Frieden und Segen auf den in ihr begrabenen Propheten Muhammad!). Dann starb mein Bruder. Ist nun mein Haddsch rechtsgültig? Und wie kann ich die Schuld bei meinem Bruder tilgen?

Antwort

    Wenn es sich so verhält, wie in der Frage geschildert, ist Ihr Haddsch rechtsgültig, wenn man dabei die Elementarpflichten und die Bedingungen, zu denen aber Ihr Besuch des edlen Medina (Frieden und Segen auf den in ihr begrabenen Propheten Muhammad!) nicht gehört, erfüllt hat. Dieser Besuch ist nämlich nur erwünscht und gehört zu den guten Verhaltensformen bei Haddsch und Umra, aber nicht zu deren Riten. Es spricht nichts gegen die Rechtsgültigkeit des Haddsch, dass Sie einen Teil der Ausgaben für den Haddsch liehen oder dieses Darlehen bis jetzt nicht tilgten.

    Sie müssen nun diese Schuld an die Erben Ihres Bruders zurückzahlen, also an seine Ehefrau und seine Kinder oder Andere und den Verhältnissen entsprechend, wobei jeder Erbe von dieser Darlehnsschuld im Ausmaß seines schariatischen Teils an der Erbschaft nimmt.

    Und Allah der Hocherhabene weiß es am besten!

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