Haddsch für einen Kranken, der sich...

Das Ägyptische Fatwa-Amt

Haddsch für einen Kranken, der sich eines Verkehrsmittels zu bedienen unfähig ist

Ihre Frage

Meine Mutter versuchte mehrmals den Haddsch durchzuführen, allerdings ohne Erfolg. Ich übte zuerst den Haddsch für mich selbst und dann für meine Mutter aus deren Vermögen aus, während sie noch am Leben war. Sie war zu jener Zeit 68 Jahre alt und litt an Inkontinenz sowie Schwindel beim Fahren im Auto. Ist nun meine Ausübung des Haddsch für sie rechtens?

Antwort

    In einem von Al-Buchari, Ahmad und vielen anderen Überlieferern überlieferten Hadith sagte Sulaimaan ibn Jasaar, dass ihm Abdullah ibn Abbas (möge Allah der Erhabene an beiden Wohlgefallen finden!) Folgendes berichtete: "Als Al-Fadl ibn Abbaas hinter dem Gesandten Allahs (möge Allah der Erhabene ihn und seine Familie segnen und ihnen Wohlergehen schenken!) ritt, kam eine Frau vom Stamm Chath´am während des Abschiedshaddsch zu Allahs Gesandten (möge Allah der Erhabene ihn und seine Familie segnen und ihnen Wohlergehen schenken!) um ihn um eine Fatwa zu bitten und erkundigte sich: »O Gesandter Allahs! Der Haddsch, den Allah SEINEN IHM anbetend Dienenden zur Pflicht macht, wurde verkündet, als mein Vater sehr alt war und sich auf dem Reittier nicht mehr festhalten konnte. Besteht die Möglichkeit, dass ich für ihn den Haddsch vornehme?« Allahs Gesandter (Allah der Erhabene segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) antwortete: «Ja! Nimm den Haddsch für deinen Vater vor! »" 

    Diese Person, die sich eines Verkehrsmittels zu bedienen unfähig ist, wird im islamischen Recht Ma´dub genannt. Der Haddsch – das gilt auch für Umra – wird für eine andere Person vorgenommen, falls diese verstorben oder Ma´dub ist.

    Wenn es sich so verhält, wie in der Frage geschildert, ist Ihr durchgeführter Haddsch für Ihre Mutter in diesem Fall rechtsgültig.

    Und Allah der Hocherhabene weiß es am besten!

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