Haddsch für Verstorbene von für ihn gespendetem Geld
Ihre Frage
Ist es nun zulässig, dass man der Verpflichtung zum Haddsch für diese Verstorbene vom Vermögen deren Sohnes, der der Verpflichtung zum Haddsch nicht nachgekommen ist, nachkommt oder nicht?
Antwort
Wenn es sich so verhält, wie in der Frage geschildert, dass die leibliche Schwester der verstorbenen Frau bereits für sich selbst der Verpflichtung zum Haddsch nachgekommen ist, spricht von der Scharia her nichts dagegen, dass sie dieser Verpflichtung ein weiteres Mal für ihre verstorbene leibliche Schwester nachkommt, auch wenn das Vermögen dem Sohn der Verstorbenen gehört, sofern dieser Sohn dieses Vermögen mit dem Ziel spendete, dass seine Tante mütterlicherseits den Haddsch für seine Mutter durchführt. Daraus ergibt sich auch kein Einwand dagegen, dass der Sohn den Haddsch für sich selbst noch nicht durchgeführt hat.
Aus dem Erwähnten ergibt sich die Antwort auf die Frage, wenn es sich so verhält, wie in der Frage geschildert.
Und Allah der Hocherhabene weiß es am besten!