Rechtsnorm für Aberglauben und Sehe...

Das Ägyptische Fatwa-Amt

Rechtsnorm für Aberglauben und Sehen bösen Omens

Ihre Frage

Der Fragesteller bittet um die Rechtsnorm für folgende Frage:

    Seine Tochter ist mit einem ihrer Arbeitskollegen verheiratet. Seit deren Eheschließung mit ihm glaubt die Familie ihres Ehemannes, dass diese Frau der Familie Unglück bringt, und zwar ob der Katastrophen, Krankheiten, Verluste und Unfälle, die sie nach ihrer Eheschließung mit ihm befielen. Es ist zu bemerken, dass die Familie des Ehemannes schon unter vielen ähnlichen Dingen vor der Heirat der beiden litt. Sie beharrt jedoch darauf, dass diese Frau ihnen Unglück bringt, so dass dies sogar seine Tochter ideell, psychisch und materiell in starker Weise schädigte, und zwar in Folge der Verbreitung derartiger Behauptungen gegen ihren Ruf, ihre Würde und ihr Seelenleben.

    Der Fragesteller bittet nun um eine Rechtsnorm dafür und Erteilen eines Ratschlages hinsichtlich dessen, was sie sagen, sowie für das Zurückgreifen auf Scharlatane und Gaukler.

Antwort

    Zu den Gepflogenheiten der vor-islamischen Zeit der Ignoranz gehörten Aberglaube und Sehen eines bösen Omens, mit deren Vernichtung und mit der Warnung davor der Islam kam. In einem von Al-Buchari und Muslim nach einer Aussage von Anas Ibn Maalik (möge Allah an ihm Wohlgefallen finden!) überlieferten Hadith sagt der Prophet (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!): "Es gibt weder ansteckende Krankheit [von der die Araber in der vor-islamischen Zeit trotz medizinischer Nicht-Ansteckbarkeit dieser Krankheit glaubten, dass sie lediglich auf Grund einer Person im näheren Umfeld übertragen wird] noch Aberglauben. Mir gefällt aber das gute Omen." Man fragte: "Was ist gutes Omen?" Er erwiderte: "Ein gutes Wort." 

    Qabiesa ibnu-l-Muchaariq berichtet in einem von Abu Dawud mit einer akzeptablen Überliefererkette überlieferten Hadith: "Ich hörte Allahs Gesandten (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) Folgendes sagen: "Augurium, Aberglaube und Wahrsagen durch Blicken in die Erde sind Verehren von etwas Anderem als Allah."

    Ferner berichtet Buraida (möge Allah an ihm Wohlgefallen finden!) in einem von Abu Dawud mit einer authentischen Überliefererkette überlieferten Hadith, dass der Prophet (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) nicht abergläubisch war. Des Weiteren berichtet Urwa ibn Aamir (möge Allah an ihm Wohlgefallen finden!) in einem von Abu Dawud mit einer authentischen Überliefererkette überlieferten Hadith: "Vor dem Propheten (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) wurde der Aberglaube erwähnt, woraufhin er sagte: «Das Beste davon ist ein gutes Omen, wobei dies einen Muslim nicht von etwas abhalten soll. Sieht jemand von euch etwas, was er hasst, soll er sagen: 'O Allah, niemand bringt die guten Dinge außer DU und niemand wehrt die schlechten Dinge ab außer DU, und es gibt weder Macht noch Stärke außer bei DIR.'»" Es gibt diesbezüglich noch weitere Hadithe für den Fall, dass jemand davon überzeugt ist, dass etwas von dem, was er als böses Omen sieht, einen verpflichtenden Grund für die Realisierung seiner Mutmaßung darstellt, wobei er Allah dem Hocherhabenen das Planen nicht anlastet; denn das Sehen eines schlechten Omens gilt als schlechtes Denken über Allah den Hocherhabenen. Möglicherweise befiel ihn dasselbe Verhasste, von dem er aus eigenem Antrieb überzeugt war, als eine Strafe für seine schlechte Mutmaßung.

    Dies ist nicht unvereinbar mit einem von Al-Buchari und Muslim nach einer Aussage von Abdullah Ibn Umar (möge Allah an beiden Wohlgefallen finden!) überlieferten Hadith, dass Allahs Gesandter (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) sagte: "Es gibt weder ansteckende Krankheit [von der die Araber in der vor-islamischen Zeit trotz medizinischer Nicht-Ansteckbarkeit dieser Krankheit glaubten, dass sie lediglich auf Grund einer Person im näheren Umfeld übertragen wird] noch Aberglauben. Ein böses Omen kann es lediglich im Zusammenhang mit drei Dingen geben: mit einem Pferd, einer Frau und einer Wohnung." Denn Allahs Gesandter (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) weist in diesem Hadith und in ähnlichen Hadithen darauf hin, dass das böse Omen sich auf den beschränkt, von dem sich Feindseligkeit und Anfechtung ergibt, und nicht wie einige Menschen falsch verstehen, dass das böse Omen in diesen Sachen liegt oder eine Auswirkung hat, wie sie eine andere Überlieferung bei Al-Haakim in dessen Werk Al-Mustadrak erklärt, dass Sa´d ibn Abu Waqqaas (möge Allah an ihm Wohlgefallen finden!) berichtete, dass Allahs Gesandter (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) sagte: "Drei Dinge gehören zur Glückseligkeit, nämlich eine Ehefrau, die bei dir Bewunderung hervorruft, wenn du sie siehst, und die sowohl sich selbst als auch dein Vermögen schützt, wenn du abwesend bist, und ein fügsames Reittier, das dich deine Gefährten erreichen lässt, und eine geräumige Wohnung, die dir viel Komfort bietet. Hingegen gehören drei Dinge zur Mühsal, nämlich eine Ehefrau, die dich betrübt, wenn du sie siehst, und die mit dir immer wieder schimpft und die, wenn du abwesend bist, weder sich selbst noch dein Vermögen schützt, und ein langsames Reittier, das dir Mühe verursacht, wenn du es schlägst, und wenn du es sich überlässt, lässt es dich deine Gefährten nicht erreichen, und eine enge Wohnung ohne Komfort."

    Was aber das Zurückgreifen auf Scharlatane und Gaukler sowie das Sich-Verlassen auf diese beim Entgegennehmen des Guten und Ablehnen des Übels betrifft, so ist dies von der Scharia her verboten. In einem von Al-Bazzaar mit einer akzeptablen Überliefererkette nach einer Aussage von Imran ibn Husain (möge Allah an ihm Wohlgefallen finden!) überlieferten Hadith sagte Allahs Gesandter (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!): "Zu uns gehört weder jemand, der abergläubisch schlimme Vorzeichen erblickt, noch jemand, der abergläubisch schlimme Vorzeichen annimmt, und weder jemand, der weissagt, noch jemand, der eine Weissagung annimmt, und weder jemand, der Zauber anwendet, noch jemand, der den Zauber annimmt. Und wer zu einem Wahrsager geht und diesem glaubt, was er sagt, der verleugnet das, was auf Muhammad (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) herabgesandt wurde." Der Prophet (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) erklärte, dass das Gehen zu diesen Menschen und das Schenken von Vertrauen ihnen gegenüber die Annahme der Handlung verhindert, indem er in einem von Muslim nach einer Aussage von einigen Frauen des Propheten (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) überlieferten Hadith sagt: "Wer sich zu einem Wahrsager begibt und diesen nach etwas fragt und ihm Vertrauen schenkt, dessen rituelles Gebet wird von Allah für vierzig Nächte nicht angenommen."

    Aus dem Obenerwähnten ergibt sich, dass das Betrachten der Ehefrau als ein böses Omen von der Scharia her verboten ist, weil die Angelegenheiten durch deren Gründe nach dem Ermessen Allahs des Erhabenen geschehen. Eine Ehefrau übt keinen Einfluss auf das Gute oder Schlechte aus, das einen Menschen trifft.

    Und Allah der Hocherhabene weiß es am besten!

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